Ein 62-Jähriger ist beim Onanieren vor Kindern auf der Möglingshöhe aufgefallen. (Symbolfoto) Foto: andranik123 – stock.adobe.com

Die Polizei hat am Dienstag einen Mann in Schwenningen aufgegriffen, der vor spielenden Kindern auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände onanierte. Der Vorwurf, er habe die Kinder auch fotografiert, kann die Polizei derzeit nicht bestätigen.

Villingen-Schwenningen - Der Warnhinweis vor einem pädophilen Mann, der auf dem Landesgartenschaugelände in Schwenningen Kinder fotografiert und dabei onaniert haben soll, verbreitete sich am Dienstagabend ab 20 Uhr wie ein Lauffeuer.

In einem Post im sozialen Netzwerk Facebook schrieb Nico Löffler: "Achtung Pädophiler in Schwenningen. Wir waren heute mit unseren Hortkindern auf dem Spielplatz auf dem Landesgartenschaugelände, dort hat ein Mann Fotos von den Kindern gemacht und sich dabei befriedigt. Die Polizei wurde gerufen und hat den Mann mitgenommen, musste ihn jedoch wieder freilassen. Der Mann ist Polizei bekannt und vorbestraft. Am Mittag war der Mann wieder auf dem Landesgartenschaugelände."

Der Beitrag wurde zigfach geteilt und hundertfach kommentiert. Unter den Kommentaren auf Facebook kam neben den geäußerten Sorgen und Ängsten aber auch Zweifel an der Glaubwürdigkeit zum Tragen. "Ist dieser Post überhaupt aktuell?" – "Wer ist Nico Löffler?" – "Vorsicht mit solchen Anschuldigungen".

Polizei bestätigt am Mittwoch den Vorfall

Was also ist dran an der Sache? Auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten bei der Pressestelle des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz heißt es: "Der Mann ist polizeibekannt, aber nicht vorbestraft. Ansonsten trifft das Geschilderte zu", teilt Polizeisprecher Jörg Kluge mit. Mit einer Ausnahme, wie weitere Ermittlungen ergaben: "Dass der Mann Bilder von Kindern gemacht hat, kann nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht bestätigt werden", berichtet Kluge.

Löffler beschreibt den Mann in seinem Post als einen circa 60-jährigen Mann mit gebräunter Haut und weißem Schnurrbart. Er habe ein weißes T-Shirt und eine verspiegelte Sonnenbrille, eine weiße Basecap und eine weiße Umhängetasche der Marke Nike getragen.

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Kluge nennt weitere Details, um auch die im Internet oft gestellte Frage, was mit dem Mann nun passiert, zu beantworten: "Gegen den Mann wird – natürlich – ermittelt und Anzeige wegen ›sexuellen Missbrauchs von Kindern‹ gemäß § 176 StGB vorgelegt (darunter zählt die Vornahme von sexuellen Handlungen vor Kindern)."

Nachdem der 62-Jährige bei der Polizei entlassen wurde, sei er laut Kluge erneut an die Örtlichkeit gegangen, worauf die ermittelnde Beamtin ebenfalls dorthin gefahren sei und dem Mann einen Platzverweis erteilte. "Schwierig war, dass der Mann der deutschen Sprache absolut nicht mächtig ist", erklärt der Polizeisprecher. Solche Platzverweise könnten von der Polizei übrigens nur temporär verhängt werden, weitergehende (andauernde) Maßnahmen wie beispielsweise ein Annäherungs- oder Abstandsverbot könnten nur gerichtlich verfügt werden. "Ob das seitens betroffener Eltern beantragt wird oder sogar wurde, kann ich leider nicht beantworten", schreibt Kluge.