Die Gemeinde Meißenheim plant eine umfassende Reform für die Parzellen in den Gebieten „Altrhein“ und „Oberried“. Alle Verträge sollen einheitlich werden.
Die Gemeinde Meißenheim plant eine umfassende Neuordnung ihrer Kleingärten in den Gebieten „Altrhein“ und „Oberried“. Hintergrund sind veränderte Nutzungsformen, rechtliche Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes sowie der Wunsch nach einheitlichen und zeitgemäßen Regelungen. Über die entsprechenden Maßnahmen hat der Gemeinderat beraten und entschieden.
Die letzte Anpassung der Gartenpacht in Meißenheim erfolgte im Jahr 2012, erläuterte Sachbearbeiter Matthias Wiedemer in der Gemeinderatsitzung. Bislang kostet ein Garten mit bis zu 200 Quadratmetern Fläche fünf Euro pro Jahr, größere Gärten zehn Euro jährlich. Künftig soll ein einheitlicher Pachtzins von 30 Cent pro Quadratmeter gelten, führte Wiedemer aus.
Nach Berechnungen der Verwaltung bewege sich dieser Betrag innerhalb der nach dem Bundeskleingartengesetz zulässigen Höchstgrenze. Grundlage dafür sei die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau. Als Vergleichswerte wurden unter anderem Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sowie Pachtpreise umliegender Kommunen herangezogen. Die Gemeinde rechnet durch die Neuregelung mit jährlichen Einnahmen von rund 3050 Euro.
Künftig 30 Cent pro Quadratmeter
Gleichzeitig soll eine Dynamisierung eingeführt werden: Die Pacht könnte künftig alle drei Jahre an die Entwicklung der ortsüblichen landwirtschaftlichen Pachtpreise angepasst werden. Neue Verträge sollen eine entsprechende Klausel enthalten.
Ein wesentlicher Anlass für die Neuregelung sei die veränderte Nutzung vieler Gärten, so Wiedemer. Nach Einschätzung der Verwaltung dienen zahlreiche Parzellen inzwischen nicht mehr überwiegend dem Obst- und Gemüseanbau, sondern zunehmend der Freizeitnutzung. Geduldet werde dies bislang, solange die Gärten gepflegt seien und zumindest teilweise Obst oder Gemüse angebaut werde.
Das Bundeskleingartengesetz sieht jedoch vor, dass die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll in der Regel mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen genutzt werden. Eine ausdrückliche Regelung in den Verträgen sei dafür nicht erforderlich, da die gesetzlichen Vorgaben ohnehin gelten.
Aus Nutzgärten wurden Freizeitgärten
Immer wieder komme es laut Verwaltung vor, dass einzelne Parzellen über längere Zeit nicht gepflegt würden. Nach Beschwerden von Nachbarn wegen Samenflug oder Verwilderung soll künftig konsequenter gehandelt werden.
Die Gemeinde will in solchen Fällen zunächst schriftlich abmahnen. Erfolgt keine Reaktion bis zu einer gesetzten Frist, soll eine Kündigung des Pachtverhältnisses möglich sein. Notfalls könnten Räumung und Instandsetzung erfolgen – die Kosten müssten die Pächter tragen.
Auch bei der Tierhaltung sollen strengere Vorgaben gelten. In einem Garten im „Oberried“ werden derzeit Hühner gehalten. Während ältere Verträge hierzu keine Regelungen enthalten, verbieten Verträge seit 2025 grundsätzlich jede Tierhaltung.
Tierhaltung wird verboten
Lediglich die Bienenhaltung soll aus ökologischen Gründen weiterhin erlaubt bleiben. Der betroffene Pächter soll seine Hühnerhaltung bis zum 11. November 2027 einstellen. Insgesamt strebt die Gemeinde ein generelles Tierhaltungsverbot in den Kleingartenanlagen an.
Die Kleingärten sollen ausschließlich an Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde verpachtet werden, so Wiedemer weiter. Verlegt ein Pächter seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde, soll die Pachtberechtigung automatisch zum nächstfolgenden 11. November erlöschen.
Außerdem will die Gemeinde verhindern, dass einzelne Personen mehrere Kleingärten gleichzeitig pachten. Frei werdende Parzellen sollen an Interessenten ohne bisherigen Garten vergeben werden. Damit wolle man Gleichbehandlung und Transparenz bei der Vergabe sicherstellen, so Wiedemer.
Gemeinde will Pächter anschreiben
Insgesamt gibt es in den Kleingartenbereichen „Altrhein“ und „Oberried“ 55 Gärten. Etwa die Hälfte der bisherigen Vereinbarungen wurde lediglich mündlich geschlossen. Die Gemeinde möchte deshalb alle Pächter anschreiben und ihnen neue, einheitliche schriftliche Verträge anbieten.
Die Unterzeichnung bleibt freiwillig, da bestehende Verträge nicht ohne Weiteres gekündigt werden können. Wer die neuen Konditionen nicht akzeptieren möchte, kann den Garten zum 11. November 2026 zurückgeben.
Auch die digitale Erfassung der Kleingärten wird weiter ausgebaut. Im Gebiet „Oberried“ sind die Parzellen bereits im „Web-GIS-System“ der Gemeinde hinterlegt. Für die Gärten „Am Altrhein“ sollen die Flächen ebenfalls anhand aktueller Luftbilder geführt werden.
Auf zusätzliche Vermessungen will die Gemeinde verzichten, da sich die Uferbereiche des Mühlbachs regelmäßig verändern. Die neu ermittelten Flächengrößen sollen vor allem für künftige Verträge gelten. Änderungen bei bestehenden Altverträgen sollen nur mit Zustimmung der jeweiligen Pächter erfolgen.
Der Meißenheimer Gemeinderat hat den Beschlüssen zugestimmt.
Übernachten in Kleingärten
Gelegentliches Übernachten im Kleingarten ist erlaubt, da das Bundesgartengesetz den Aufenthalt zur Erholung gestattet. Dauerhaftes Wohnen ist jedoch verboten, so der Landesverband der Gartenfreunde in Baden-Württemberg. Wochenendausflüge, Urlaub oder ein paar Nächte hintereinander dort zu schlafen sind in der Regel kein Problem, solange der Kleingarten einfach ausgestattet bleibt und nicht als Hauptwohnsitz diene.