Rund 24 Millionen Euro haben Anbau und Sanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums mit Realschule in den vergangenen Jahren gekostet. Nun möchte die Stadt Furtwangen, dass sich umliegende Kommunen an den Kosten beteiligen. Das bietet Zündstoff.
Die Furtwanger Stadtverwaltung hat bereits im Dezember 2023 Post an die Rathäuser in Vöhrenbach und Gütenbach geschickt, aber auch nach Brigachtal, Unterkirnach, Schonach, Schönwald, Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen und Simonswald. Allesamt Kommunen, von denen Schüler am Otto-Hahn-Gymnasium mit Realschule (OHG) unterrichtet werden.
Den Anstoß, die genannten Kommunen an den Sanierungskosten zu beteiligen, gab laut Florian Merz, Hauptamtsleiter in Furtwangen, ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember 2022.
Darin wurde festgestellt: Schulen mit einem Anteil auswärtiger Schüler von durchschnittlich 30 Prozent hätten grundsätzlich eine überörtliche Bedeutung, was eine Beteiligung umliegender Kommunen an Sanierungskosten rechtfertige.
Derzeit in der „Freiwilligkeitsphase“
Noch befindet sich die Abstimmung in der „Freiwilligkeitsphase“, in der letztlich auf freiwilliger Basis eine Regelung zur Kostenbeteiligung gefunden werden soll, erklärt Merz das Vorgehen. Die Stadt hatte bereits bis Oktober vergangenen Jahres um Rückmeldung gebeten. Die Kommunen hätten dann eine Fristverlängerung gewünscht, die nun auf Ende Februar gewährt wurde.
Gütenbachs Bürgermeisterin Lisa Hengstler bestätigt, dass sich die Kommunen in dieser Sache um eine gemeinsame Linie bemühen und miteinander abstimmen wollen. Hierzu sei für Ende Januar ein Termin angesetzt.
Merz begrüßt, dass sich die Kommunen abstimmen. Das erleichtere auch für Furtwangen die Klärung. Wenn Furtwangen mit jeder Gemeinde einzeln das Vorgehen bereden müsste, verkompliziere das die Abläufe.
Verhandlungsgrundlage liegt bei 6,6 Millionen Euro
Um wie viel Geld geht es überhaupt? Von den Gesamtkosten von 24 Millionen Euro gehen laut Merz die erhaltenen Zuschüsse, aber auch der Eigentums- und Standortvorteil ab. So bleibe nach einer Hochrechnung eine Umlegungssumme von 6,6 Millionen Euro, die von den umliegenden Kommunen getragen werden sollten. „Das soll die Verhandlungsgrundlage sein“, so Merz. Wobei er signalisiert: „Es gibt noch Spielräume, die aber nicht unendlich nach unten gehen können. Das sind wir auch den Furtwanger Bürgern schuldig.“ Bei den 6,6 Millionen Euro sei Furtwangen „schon relativ weit entgegen gekommen“.
Laut Merz sollen die Kommunen nun bis Ende Februar mitteilen, ob sie zu Gesprächen mit Furtwangen bezüglich einer Kostenbeteiligung bereit sind.
Wobei die Höhe der Umlagekosten für jede Gemeinde unterschiedlich sein wird, erklärt Merz. Das sei abhängig von deren Schülerzahlen, die am OHG unterrichtet werden. Hierfür habe Furtwangen die Schülerzahlen der vergangenen fünf Jahre herangezogen und einen Durchschnitt gebildet.
Wenn es freiwillig nicht geht, kommt letztlich „Zwangsphase“
Sollte bei den Gesprächen zwischen Furtwangen und den Kommunen keine Einigung erzielt werden, also die „Freiwilligkeitsphase“ erfolglos verlaufen, beschreibt Merz das weitere Vorgehen. Dann schließe sich die „Zwischenphase“ an. Dabei könne Furtwangen beim Kultusministerium beantragen, eine Rechtspflicht zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festzustellen. Dann erfolge eine Anhörung der Umlandgemeinden durch das Ministerium, bevor dieses seine Entscheidung treffe. Sollte das Ministerium zum Ergebnis kommen, dass das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorliege, trete das Verfahren in die dritte Phase, die „Zwangsphase“. Die Rechtsaufsichtsbehörde setze dabei die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbindlich fest.
Merz sieht Vorteile einer Einigung innerhalb der Freiwilligkeitsphase. Dabei könnten zwischen Furtwangen und den betroffenen Kommunen Absprachen erfolgen, ob eventuell Zahlungen in Raten über mehrere Jahre erfolgen. Das sei eventuell bei einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde schwieriger.
In den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen wurde das Thema bereits andiskutiert und zum Teil kritisch kommentiert, beispielsweise dass kein Mitspracherecht bei der Sanierung erfolgte und man nun anschließend zur Kasse gebeten werde.
Bürgermeisterin sieht eine Regelungslücke
Bürgermeisterin Lisa Hengstler sieht bei dem Thema eine Regelungslücke. Solch eine Finanzierung sollte besser über einen Finanzausgleich oder feste Pauschalbeträge erfolgen. Die jetzige Vorgehensweise, dass der Schulstandort mit den Umlandgemeinden wegen finanzieller Beteiligung verhandeln müsse, „bietet großes Konfliktpotenzial“ und schaffe einen hohen Verwaltungsaufwand.
Auch Vöhrenbachs Bürgermeister Heiko Wehrle hätte sich gewünscht, dass so etwas „auf anderer Ebene geklärt wird“ und nicht unter den Kommunen. Auch würde er sich bei solchen Themen mehr finanzielle Unterstützung wünschen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen werde die Angelegenheit aufgegriffen.
Nun ist Furtwangen gespannt, wie sich die Kommunen entscheiden werden. Bis Ende Februar soll klar sein, ob in die weiteren Gespräche eingestiegen wird.