Oldtimertreffen: Bürgermeister verweist auf eindeutige Vorgaben bei privat-gewerblichen Veranstaltungen
Hygienevorschriften, Schankgenehmigung, Lärmschutz und Nachtruhe, Jugendschutz, verkehrsrechtliche Belange sowie Brandsicherheitskonzept – mit einem Papierkrieg hatte Thorsten Kühlmann für sein im Juni geplantes Oldtimertreffen nicht gerechnet.
Ostelsheim. Es prallen fast gar Welten aufeinander. Auf der einen Seite steht Kühlmann, der dabei ist, eine Großveranstaltung für einen guten Zweck auf die Beine zu stellen. Dabei geht er teils sehr pragmatisch vor und würde damit in der Folge wohl gegen Vorschriften verstoßen. Auf der anderen Bürgermeister Jürgen Fuchs, der als Vertreter der Ortspolizeibehörde dazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass alles seine Richtigkeit hat und Gefahrensituationen oder gar Unfälle verhindert werden.
Der Organisator der Veranstaltung hatte darauf gehofft, dass man beim ein oder anderen Punkt ein Auge zudrücken könnte, weil er selbst nach Lösungen gesucht hat, etwa bei der Verkehrssicherung, damit diese günstiger wird. Viel Spielraum haben der Ostelsheimer Rathauschef und das Landratsamt bei der Durchsetzung der gesetzlichen Verordnungen und Vorgaben freilich nicht. "Ich habe erwartet, dass die Organisation nicht ganz leicht wird. Ich habe aber nicht damit gerechnet, dass jedes Steinchen umgedreht wird", äußert sich Kühlmann gegenüber dem Schwarzwälder Boten.
Einer der Streitpunkte zwischen Kühlmann und Fuchs ist die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung zum Oldtimertreffen, das am 9. und 10. Juni auf dem Gelände von Kühlmann an der Straße Richtung Gechingen stattfinden soll. Dazu werden etwa 100 Fahrzeuge und rund 500 Besucher erwartet. In der genannten Anordnung der Abteilung Ordnung und Verkehr des Landratsamts heißt es, dass das Oldtimertreffen zwar außerhalb des öffentlichen Straßenraums geplant, es aber dennoch erforderlich sei, verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Schranken sowie Warnleuchten nötig
Im Einvernehmen mit dem Karlsruher Polizeipräsidium erging Anfang des Monats an die Gäugemeinde als Straßenbaulastträger die entsprechende Anordnung. Demnach ist die Verbindungsstraße in Ostelsheim zwischen dem Abzweig Goethestraße beziehungsweise K 4374/Gechinger Straße und Sohlengrund im Bereich der Veranstaltung für den allgemeinen Straßenverkehr zu sperren – mit Schranken und entsprechenden Warnleuchten für die Nachtstunden aus allen Richtungen, aus denen Fahrzeuge zu erwarten sind.
Beim Feldweg entlang des Fahrerlagers ist außerdem an beiden Tagen kein land- und forstwirtschaftlicher Verkehr möglich, die jeweiligen Schilder müssen abgedeckt werden. Mehrere Flurstücke sind mit entsprechender Beschilderung als Parkflächen auszuweisen. Zudem müssen mindestens 96 Stunden vor der Veranstaltung Halteverbote ausgewiesen sein, um zu verhindern, dass Fahrzeuge auf der Veranstaltungsfläche abgestellt werden. Zuguterletzt muss darauf geachtet werden, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsfahrzeugen eine ausreichend breite Notzufahrt zur Verfügung steht.
Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte der Bürgermeister Kühlmann bei einem ersten Gespräch zum Oldtimertreffen geraten, für die zweitägige Veranstaltung einen Verein mit ins Boot zu holen. "Dann hätten Mitarbeiter des Bauhofs die Beschilderung und die Allgemeinheit die Kosten übernommen. Das geht bei einer privat-gewerblichen Veranstaltung nicht", sagt der Rathauschef im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Dass der Erlös der Veranstaltung für einen guten Zweck gedacht ist, hatte Fuchs nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen erfahren.
Adressat der verkehrsrechtlichen Anordnung sei die Gemeinde Ostelsheim und nicht der Veranstalter, betonte der Bürgermeister gegenüber Kühlmann. Somit sei es die Kommune, die für eine korrekte Ausführung von Beschilderung und Überwachung derselben hafte und daher müsse die Gemeinde den Verkehrssicherer beauftragen. Die entstehenden Kosten seien vom Veranstalter zu erstatten.
Der Gemeindeverwaltung liegt inzwischen ein vierstelliges Angebot einer Firma für Beschilderungen vor. Kühlmann hatte sich nach einer wesentlich günstigeren Alternative umgesehen, das entsprechende Angebot aber laut Fuchs nicht im Rathaus vorgelegt. Somit ist unklar, auf welche der beiden Offerten sich die Verwaltung beziehen soll. "Die Beschilderung muss auf alle Fälle von Profis übernommen werden", betont Fuchs.
Ärger hat Kühlmann nach eigenen Angaben mit der Gemeindeverwaltung auch wegen seines "Antrags auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach Paragraf 12 des Gaststättengesetzes", also der Schankgenehmigung. Während er diese längst eingereicht haben will, gab der Bürgermeister im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten an, den Antrag noch gar nicht erhalten zu haben.
Auflagen aus der Abteilung Naturschutz
"Das alles ist Schikane. Aus einer Maus wird ein Elefant gemacht", ereifert sich Kühlmann. "Ich will mich nicht bereichern, sondern möchte den Erlös komplett ans Ölgäle in Stuttgart spenden", betont er. Seit Januar habe er Ärger mit dem Bürgermeister wegen seines Oldtimertreffens und das Gefühl, dass ihm nur Steine in den Weg gelegt werden.
Auflagen hat dem Ostelsheimer auch die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts gemacht. Die Nutzung von Acker- und Wiesenflächen muss mit dem jeweiligen Bewirtschafter abgesprochen werden. Diesem darf durch die Veranstaltung kein Nachteil entstehen. "Der bereits eingesäte Klee auf den betroffenen Flächen wird nach dem Treffen einfach noch mal eingesät", sagt der Ostelsheimer. Das sei alles mit den Betroffenen geklärt.
Noch längst nicht alle Punkte und Formalitäten sind abgehakt. "Wir müssen alles in saubere Bahnen bringen", betont der Bürgermeister. Er verweist zudem auf eine Publikation des Gemeindetags Baden-Württemberg: "Dieser bringt nicht umsonst bald ein Buch heraus, in dem es um die Sicherheit bei Veranstaltungen geht".
Kühlmann lässt sich, Auflagen hin oder her, nicht beirren und rührt weiter kräftig die Werbetrommel. Der eingefleischte Fan von alten Motorrädern, Autos, Lastern und Zugmaschinen besucht seit 25 Jahren Oldtimertreffen. Jetzt will er allen Vorschriften zum Trotz selbst eines auf die Beine stellen.