In Ostelsheim wird es künftig bei den Kitagebühren in allen Betreuungsformen eine Staffelung für Familien mit mehreren Kindern geben. Hier ist die sanierte und erweiterte Kita Kunterbunt zu sehen. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gebührenstaffelung für Ganztagsbetreuung erneut Thema im Ostelsheimer Gemeinderat

Der Ostelsheimer Gemeinderat zeigt ein Herz für Kinder – vor allem für Familien mit mehreren Sprösslingen unter 18 Jahren.

Ostelsheim. In der Sitzung vom 16. August hatte das Gremium die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kinderbetreuungsgebühren angepasst. Wenige Wochen später wurde ein inzwischen erkannter Mangel beseitigt. Das Ratsgremium hatte bei seinem August-Beschluss zwar soziale Staffelungen für Familien mit mehreren Kindern beschlossen, jedoch bei der besonders aufwendigen Ganztagsbetreuung der Kinder über drei Jahre (Ü 3) eine solche Staffelung nicht vorgenommen (wir berichteten).

Voraussichtliche Entlastung: 6500 Euro

"Nachdem das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute Kita-Gesetz) vom 14. 12. 2018 nun in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung eine verbindliche, soziale Staffelung vorsieht, wird angeregt, auch für die verlängerten Öffnungszeiten bei den Kindern über drei Jahren eine Sozialstaffelung einzuführen", betonte Bürgermeister Jürgen Fuchs.

Die Regelung, die rückwirkend vom Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 gilt, wurde jetzt vom Gemeinderat beschlossen. "Wir entlasten damit die Eltern um voraussichtlich 6500 Euro im Jahr", unterstrich Fuchs. Der Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätte betrage voraussichtlich 45 Prozent der Gesamtkosten.

Die jetzt geltende Sozialstaffelung sieht bei 17,5 Stunden verlängerter Öffnungs- zeit der Kita bei einem Kind Kosten von 188 Euro bei einer Nutzung von fünf Wochentagen vor. Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren zahlen 80 Prozent und Familien mit drei Kindern 55 Prozent des Gebührensatzes für ein Kind. Familien mit vier oder mehr Sprösslingen unter 18 Jahren zahlen jedoch lediglich 25 Prozent von 188 Euro.

Wie wichtig solche Sozialstaffelungen für junge Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren sein können, zeigte in der jüngsten Sitzung eine Mutter auf, die Kinder im Alter von 17, 14, eineinhalb Jahren sowie eines im Alter von vier Monaten hat. "Momentan bezahlen wir Kitagebühren der Stufe 4. Ab dem nächsten Jahr, wenn unser Sohn 18 Jahre alt wird, würden wir auf Stufe drei rutschen", erläuterte die Mutter. Dies würde bei fünf Betreuungstagen einen großen Sprung von 78 Euro Mehrkosten bedeuten.

Jeder wisse doch, "dass die finanzielle Belastung einer Familie nicht weniger wird, wenn ein Kind in Ausbildung ist". Die Kosten für über 18-jährige Kinder in Ausbildung seien sogar noch höher als die für jüngere Kinder. Die Mutter trug während der Bürgerfragestunde ihr Anliegen dem Ostelsheimer Ratsgremium vor. Sicher sei die Konstellation in ihrer Familie ein Fall, der äußerst selten auftritt.

"Ich bitte, die Begrenzung mit 18 Jahren noch einmal zu diskutieren und die Begrenzung von der Ausbildungsdauer abhängig zu machen", äußerte sich die Mutter. Ihr Beispiel zeigte, dass gesetzliche Vorgaben nicht lückenlos alle Fälle gerecht erfassen können.