Wer den Ostelsheimer Kindergarten im Januar und Februar nicht besuchen konnte, muss auch keine Gebühren zahlen.Foto: Biermayer Foto: Schwarzwälder Bote

Bildung: In Anspruch genommene Notbetreuung muss bezahlt werden / Regelung für künftige Lockdowns

Ostelsheim. Für Eltern gibt es eine gute Nachricht: Der Gemeinderat Ostelsheim beschloss in seiner jüngsten Sitzung, dass für die Zeit des Teil-Lockdowns keine Kinderbetreuungsentgelte bezahlt werden müssen. Dies gelte für die Monate Januar und Februar, erklärte Bürgermeister Jürgen Fuchs.

Hätten die Kinder jedoch die Notbetreuung besucht, müssten die Gebühren selbstverständlich bezahlt werden. Hier richte sich der Betrag nach "dem Grad und der Dauer der Inanspruchnahme", heißt es in der Beschlussvorlage.

Insgesamt sei ein Erlass aus kommunalpolitischer Sicht umstritten, heißt es dort weiter. Denn Kindergärten würden ohnehin nicht kostendeckend arbeiten. Dieser Fehlbetrag müsse durch die Allgemeinheit ausgeglichen werden, ebenso wie erlassene Gebühren – also auch von den Bürgern, die keine Kinder haben. Allerdings hat das Land den Kommunen mittlerweile signalisiert, 80 Prozent dieser ausgefallenen Einnahmen zu übernehmen.

Erstmal eingezogen

Insgesamt nehme die Kommune durch die Entgelte pro Monat 21 250 Euro ein, erklärte die Verwaltung. Im Januar seien das noch knapp 8000 Euro gewesen. Diese Gebühren stammten von den Eltern der 44 Kinder, welche die Notbetreuung besuchten. Zwar wurden auch von den anderen Eltern die Gebühren erstmal eingezogen, doch bekommen sie diese jetzt wieder zurück überwiesen.

Die Gebühren für Februar hatte die Verwaltung gar nicht erst eingezogen. So wolle man es auch zukünftig handhaben, meinte Bürgermeister Fuchs. Zukünftig heißt: beim nächsten Lockdown. Die Gemeinderäte billigten den Vorschlag der Verwaltung einstimmig und ohne Diskussion.