Die Gemeinde Ostelsheim kämpft beim Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Hesse-Bahn für ihre Rechte. Foto: Bausch

Bürgermeister ist zutiefst enttäuscht. Ostelsheim kämpft beim Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Hesse-Bahn für ihre Rechte.

Ostelsheim - "Wir wollen die Hermann-Hesse-Bahn nicht verhindern, aber wir wollen die Rechte der Gemeinde wahren", stellte Bürgermeister Jürgen Fuchs in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres am Freitagabend klar.

Die Verwaltung hatte dem Ratsgremium eine Stellungnahme zur Planfeststellung für die Wiederinbetriebnahme der Strecke Calw-Weil der Stadt vorgelegt. Durch den geplanten Bau eines neuen Tunnels und den zweigleisigen Ausbau der Strecke auf einer Länge von 1,8 Kilometern sowie zahlreiche ökologische Begleitmaßnahmen sieht sich die Kommune in gravierendem Maße benachteiligt.

Fuchs zeigte sich über die Vorgehensweise der verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisbehörde zutiefst enttäuscht, zumal die Gäugemeinde bei der Erstellung des Dokuments nicht mit ins Boot geholt worden war. Man merke deutlich, dass das Planfeststellungsverfahren "mit schneller Nadel gestrickt" worden sei, denn es sei voller Fehler, so Fuchs. Auch zur Stellungnahme bleibt der Gemeinde jetzt wenig Zeit, denn sie muss bis zum 7. Januar beim Regierungspräsidium Karlsruhe sein.

"Heute ist die letzte Chance, etwas zu sagen, ansonsten ist d’ Katz dr Berg nuff", stellte der Rathauschef fest. Die Gemeinde Ostelsheim hat jetzt in ihrer Stellungnahme auf 40 Seiten auch wirklich viel zu sagen. Fuchs hat alles zusammengetragen, was entweder im Planfeststellungsverfahren falsch sei oder was sich gegen die Interessen der Kommune richte und entsprechende Einwendungen dazu formuliert.

Die Liste der Vorbehalte zur Planfeststellung ist lang. So seien zum Beispiel die bereits vorliegenden aktuellen Planungen der Gemeinde für das am Bahngelände liegende Neubaugebiet Fuchsloch überhaupt nicht mit einbezogen worden.

Auch bei den für das Vorhaben notwendigen Grundstückserwerben und die vorübergehende Bereitstellung von Flächen während der Bauzeit sei nicht korrekt vorgegangen worden. Selbst das immer wieder auftretende Kürzel "VA" im Grunderwerbsverzeichnis werde nirgends erläutert.

Ein wichtiger Punkt für die Gemeinde sind die Ausgleichsmaßnahmen, die in der Planfeststellung vorgesehen sind. So ist zum Beispiel darin ein Waldgrundstück "Auf der Hub" von 8, 2 Hektar Größe als arten- und naturschutzrechtlicher Ausgleich vorgesehen. Auf dieser Waldfläche stehen 40 Jahre alte Douglasien, die zugunsten eines für den Artenschutz geeigneten Bewuchses gefällt werden müssten. Durch das Entfernen der Bäume vor ihrer Hiebreife und den Verzicht auf künftige Nutzung entstünde der Gemeinde ein beträchtlicher finanzieller Schaden.

"Können wir dem Landkreis auch andere Flächen anbieten?", wollte Gemeinderat Klaus Richter wissen. Man könne sich zusammensetzen und gemeinsam andere Flächen suchen, so Christof Grüntjens von der Forstabteilung des Landratsamtes.

Die Stellungnahme der Gemeinde endet mit den Sätzen: "Die Planfeststellungsunterlagen sind in Teilen von ungenügender Qualität. Wir fordern ihre nochmalige Auslegung in der für ein Planfeststellungsverfahren erforderlichen Qualität". Das Gremium stimmte dieser Forderung geschlossen zu.