Der Gemeinderat beschloss den Haushaltsplan mit aktualisierten Zahlen. Foto: Berg Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Etat verabschiedet / Geänderte Hauptsatzung gibt Bürgermeister mehr Handlungsspielraum bei Personaleinstellungen

Investitionen von rund 1,2 Millionen Euro sieht der Vermögenshaushalt der Gemeinde Ostelsheim in diesem Jahr vor. Das Rücklagenpolster soll um rund 89 000 Euro auf annähernd sechs Millionen Euro wachsen.

Ostelsheim. Aufgrund der Nachfrage wurden vor allem zu erwartende Erlöse aus Grundstücksverkäufen, insbesondere im Baugebiet "Fuchsloch", auf 650 000 Euro angehoben. "Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt steigt auf 341 000 Euro", verwies Kämmerer Fabian Dieringer auf eine weitere Änderung gegenüber der Entwurfsberatung vor fünf Wochen. Grund dafür ist die positive Prognose der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. Die Zuführungsrate fließt ebenso wie Förderungen und Zuweisungen in die Finanzierung der Investitionen ein. Damit kann der Vermögenshaushalt vollständig ausgeglichen werden.

Immerhin, so Bürgermeister Jürgen Fuchs, stehen neben der Erweiterung von Kindergarten und Feuerwehrmagazin auch Kanalsanierung in der Calwer Straße/Simmozheimer Weg sowie Bahnhofstraße, Maßnahmen an der Schule sowie der Jahresbau auf dem Investitionsprogramm.

Bei einem Volumen des Verwaltungshaushalts in Höhe von knapp 6,58 Millionen Euro machen sich im Verlauf des Jahres die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht, die höhere Kreisumlage sowie steigende Personalkosten bemerkbar. Die Folge: eine geringere Zuführungsrate als im Vorjahr.

Viel handlungsfähiger

"Wir bleiben schuldenfrei und sind mit den Hebesätzen unserer Grundsteuer eine der günstigsten Gemeinden im Landkreis", sagte Fuchs zum Zahlenwerk, das einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.

In der jüngsten Sitzung wurde außerdem die Hauptsatzung der Gemeinde geändert. Die Befugnisse des Bürgermeisters zur Personaleinstellung wurden ausgedehnt. "Damit können wir in einer Zeit des Fachkräftemangels schneller reagieren und müssen nicht erst auf eine Gemeinderatssitzung verweisen", lenkte der Verwaltungschef den Blick auf die Situation in Kindergarten und Schulkindbetreuung. Bislang gewährte die Satzung dem Rathauschef diesen Vorgang bei so genannten Zweitkräften für diesen Bereich.