17-Jährige können jetzt in Einsatzabteilung aufgenommen werden

Ostelsheim (ina). Der Ostelsheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde beschlossen und damit die Satzung vom 20. Januar 1989 außer Kraft gesetzt.

 

Die Gliederung in Einsatz- und Altersabteilung sowie Jugendfeuerwehr bleibt bestehen. In die Einsatzabteilung können jetzt Personen aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen jedoch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen.

Die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme und das Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.

Auslagen geregelt

In einer zweiten Satzung wurden die Kriterien für den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr festgeschrieben. Kein Kostenersatz wird bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Not- ständen erhoben, die durch Naturereignisse, Unglücksfälle und dergleichen entstehen.

Dies gilt auch für die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.

Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmänner erhalten für Einsätze, ihre Auslagen und den Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Satz zehn Euro für jede volle Stunde.