Neben die mobile Schlachtbox stellt Hermann Maier ein Gatter, das für das Kugelschuss-Prozedere benötigt wird. Foto: Ungureanu

Ernst Hermann Maier ist ein Kämpfer. Und sein Kampf mit Verwaltung und Bürokratie, bei dem es jedes Mal um das Wohl seiner Uria-Rinder geht, dauert seit Jahrzehnten an. Was ihm Mut macht, sind Etappensiege.

Balingen-Ostdorf - Der Verein Uria hat mit dem Landesjagdverband einen Kurs für Landwirte organisiert, die ihre Tiere auf der heimischen Weide mit einem Schuss betäuben wollen, bevor sie ausgeblutet werden. "Das zu erreichen, war eine riesige Arbeit", sagt Uria-Vorsitzender Ernst Hermann Maier "und es ist immer noch so, dass es in den Verwaltungen massive Strukturen gibt, die alles blockieren wollen."

 

Tiere werden nicht berührt

"Das beste und tierschonendste Verfahren zur Betäubung von Schlachttieren ist der fachgerecht ausgeführte Kugelschuss", sagt Maier. Es sei das einzige, bei dem die Schlachttiere nicht fixiert und auch nicht berührt werden müssten. "Ich weiß genau, wovon ich rede. Inzwischen habe ich schon mehr als 2000 Tiere mittels Kugelschuss betäubt", so Maier. Er habe sich Zeit genommen und war an dem Sachkundelehrgang selbst dabei, um den Kollegen seine Erfahrungen weiterzugeben.

13 Jahre habe er gestritten, um den Kugelschuss durchzusetzen gegen den Bolzenschuss, der die Tiere nur kurzzeitig betäube. "Es hat jahrelang geheißen, es darf keine Lex Maier geben. Aber ich habe die Gegner juristisch niedergekämpft, unter großen Opfern", sagt er rückblickend. Danach habe es dann geheißen: "Der Maier kann das, aber andere können es vielleicht nicht, deshalb darf man es anderen möglichst nicht erlauben!"

Antrag muss gestellt werden

Der Kugelschuss sei in der EU-Schlachtverordnung ohne Einschränkungen für alle Arten von Schlachttieren zugelassen. Aber deutsche Verwaltungsbeamte hätten dieses Recht eingeschränkt. In Deutschland werde der Kugelschuss bis jetzt, wenn überhaupt, nur für Rinder genehmigt, die ganzjährig freigehalten werden. "Damit werden deutsche Tierhalterinnen und Tierhalter diskriminiert. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht", echauffiert sich der Ostdorfer.

Wenn jemand ein Rind mit Kugelschuss betäuben wolle, brauche er einen Sachkunde-Nachweis in Veterinär- und Waffenrecht mit Zertifikat und müsse beim Veterinäramt einen Antrag auf Einwilligung stellen. "Dieses hat sich zu vergewissern, dass eine ganzjährige Freilandhaltung stattfindet. Wenn dies der Fall ist, muss der Antrag genehmigt werden, aber leider geschieht dies oft nicht!" Es sei eben nicht gewollt.

Ohrmarkenstreit dauert an

Noch nicht endgültig vom Tisch ist der Ohrmarkenstreit, der während der BSE-Krise 1998 begonnen hatte. Für Maier und seine Familie war von Anfang an klar, dass ihren Rindern, die im freien Familienverbund auf der riesigen Weide am Fuß der Alb leben, keine Ohrmarken eingestanzt werden können. Stattdessen setzte er 1999 die Chipkennzeichnung durch: "Weniger schmerzhaft, keine Verletzungsgefahr, fälschungssicher und sieht auch nicht so saublöd aus!" Bis 2012 hatte das wunderbar funktioniert. Von Landrat Pauli hatte der Betrieb dafür eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Die EU hatte schon im Jahre 2000 in einer Verordnung festgelegt, die Kennzeichnung mit Chip zulässig sei. Dennoch würden dem Uria-Betrieb seit 2013 bis heute die Fördermittel nicht ausbezahlt, weil die Uria-Rinder keine Ohrmarken haben. "Deshalb fehlen dem Betrieb bis heute über 500 000 Euro Fördermittel, hinzu kommen mehr als 100 000 Euro Rechtskosten, die aufgewendet werden mussten, um zu verhindert, dass den Uria-Rindern doch noch mit Gewalt Ohrmarken eingestanzt wurden", sagt Maier.