Die gefesselten Hände eines der angeklagten Osmanen-Mitglieder vor dem Beginn des Verhandlungstages vor dem Stuttgarter Landgericht. Foto: Lichtgut/Piechowski

Mustafa Kilinc soll einen Querulanten in den eigenen Reihen blutig bestraft haben. Jetzt soll der in die Türkei geflohene Waffenmeister der Stuttgarter Osmanen zurück nach Deutschland geholt werden. Damit er als Zeuge aussagt, soll er vor der Verhaftung geschützt werden: mit freiem Geleit.

Stuttgart - Das Frühjahr 2017 war der Beginn des Umbruchs: In Hessen übergaben die Welt-Chefs der rockerähnlichen Gruppe Osmanen Germania Boxclub, Mehmet Bagci und Selcuk Sahin, der Polizei ihre Kutten mit dem Konterfei eines mittelalterlichen Kriegers auf dem Rücken. Fortan wollte das Duo nichts mehr zu schaffen haben mit der Truppe, die es zwei Jahre zuvor ins Leben rief. In Konstanz erschien zur selben Zeit Teyfik Karaboga bei der Polizei. Auch der örtliche Filialleiter zog sein Lederleibchen aus und händigte es den Beamten aus: Künftig wolle er sich mehr um seine Geschäfte in der Schweiz kümmern, beschied er den Ermittlern.

Immer wieder taucht im Verfahren gegen acht Osmanen vor dem Stuttgarter Landgericht der Name „Teyfik“ im Zusammenhang mit einem Bordell in Sankt Margrethen im Schweizer Kanton Sankt Gallen auf. Hier schafften Frauen für Osmanen-Granden an. Hier entzündete sich ein Streit um wie auch immer geartete Beziehungen zu den Prostituierten. Der Gießener Anführer der Truppe, Celal Sakarya, soll seine Finger nicht von den Frauen gelassen haben, so der Vorwurf, von dem Zeugen im Stuttgarter Verfahren berichteten. Anfang Februar 2017, so der Vorwurf des Staatsanwalts, sei der Streit eskaliert und habe in Herrenberg in einer blutigen Abstrafaktion geendet: Bei der sei Sakarya malträtiert und ihm ins Bein geschossen worden. Eine Tat, die Sahin angeordnet habe und die sein Stuttgarter Osmanen-Leiter Levent Uzundal umgesetzt haben soll.

Maschinenpistole zum Hochzeitsmahl

Das Bordell in Sankt Margrethen bewirtschaftete offiziell Karabogas Frau. Eine veritable Katholikin, wie die Eigentümer der Immobilie betonen. Zur Hochzeit des Paars rückten Bagci und Sahin im Mai 2016 im vollen Osmanen-Ornat an, wie Fotos belegen. Nach Abhörprotollen des hessischen Landeskriminalamtes orderte Bagci zum Mittagsmahl der Feier eine Maschinenpistole des Typs Skorpion, einer auf dem Balkan in Lizenz gefertigten Waffe tschechischer Bauart. Nach Deutschland wurde sie über die Schweiz geliefert. Einen Tag später, am 8. Mai, fing eine Polizeistreife die Skorpion nebst drei Magazinen am frühen Abend nahe des hessischen Dietzenbachs, dem Osmanen Hauptquartier, ab.

Karaboga hat viele seiner Geschäfte wie auch seinen Wohnsitz inzwischen in den Norden der Schweiz verlagert. Und bekommt hier nach gemeinsamen Recherchen unserer Zeitung, des ZDF-Magazins Frontal 21 und der Neuen Züricher Zeitung am Sonntag immer wieder Besuch von Mustafa Kilinc. Jenem aus Stuttgart in die Türkei geflohen Waffenmeister der Osmanen, der die Tortur Sakaryas in Herrenberg maßgeblich organisiert haben soll. Kilinc, der die Südwest-Osmanen nach Zeugenaussagen auch militärisch drillte, wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Wie auch händeringend von den Verteidigern vieler Männer auf der Stuttgarter Anklagebank.

Geschätzter und gesuchter Zeuge

Denn der Mann mit zahlreichen Verwandten in türkischen Sicherheitsbehörden behauptet aus der Ferne: Er habe aus eigenem Entschluss die Tortur Sakaryas angeordnet und orchestriert, Sahin und der Stuttgarter Anführer Levent Uzundal hätten von seinem Plan nichts gewusst und erst recht nichts damit zu schaffen gehabt. Ein derartiges Geständnis Kilincs würde Angeklagte, vor allem Sahin, entlasten. Deshalb soll dem Flüchtling jetzt Freies Geleit angeboten werden. Das heißt: Er wird als Zeuge vor das Landgericht nach Stammheim geladen. Für die An- und Abreise sowie die Zeit in Stuttgart wird Kilinc zugesichert, dass er nicht verhaftet wird.

Ein kompliziertes juristisches Verfahren. Denn, so hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommentiert, „das sichere Geleit erlischt, wenn der Beschuldigte schuldhaft Bedingungen nicht erfüllt, unter dem ihm das sichere Geleit erteilt“ wurde. Das ist auch dann der Fall, wenn Kilinc in seiner Zeugenaussage nachweisbar lügen sollte, also gegen die Wahrheitspflicht des Zeugen verstößt. In diesem Fall wäre Kilinc zu sofort zu verhaften. Ebenso, wenn er gegen Auflagen beispielsweise zum Reiseweg oder Aufenthaltsort verstößt, die die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in einem Geleitbrief vorgegeben.