Wird der Bühltunnel, den die Gegner der sogenannten Amtstrasse der Lautlinger Ortsumgehung fordern, wieder Thema? Foto: Eyrich

Das Planfeststellungsverfahren für die Lautlinger Ortsumgehung läuft – könnte es durch ein Gerichtsurteil zur Makulatur werden?

Das Planfeststellungsverfahren für die Lautlinger Ortsumgehung ist Ende 2021 angelaufen – seither nimmt es seinen Gang. Theoretisch könnte nach Abschluss der Planfeststellung gebaut werden, sofern das Geld dafür da ist; was praktisch passieren kann, lehrt der Fall der Enzweihinger Ortsumgehung, die im vergangenen Jahr von sich reden machte.

In Enzweihingen, einem Ortsteil von Vaihingen/Enz, soll eine Ortsumfahrung der B 10 entstehen; das Planfeststellungsverfahren wurde 2017 eröffnet und vier Jahre später, im Mai 2021 abgeschlossen. Danach wurde gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, unter anderem vom NABU-Landesverband – das Projekt, argumentierte er, tangiere den Artenschutz in einem europarechtlich bedeutsamen Schutzgebiet.

Keine Entscheidung in der Hauptsache

Am 26. August 2022 untersagte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, den Planfeststellungsbeschluss umzusetzen und die Ortsumgehung zu bauen. Allerdings nur vorläufig: Das Gericht hat keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen – die steht noch aus – ; es schließt aber nicht aus, dass in der Sache zugunsten des Artenschutzes entschieden werden könnte, und will vermeiden, dass bis dahin vollendete Tatsachen geschaffen werden.Alle Räder stehen still

Das Urteil hat aufschiebende Wirkung – alle Räder stehen still. Was bedeutet das für Lautlingen? Zuerst einmal gar nichts; Enzweihingen ist nicht Lautlingen. Indes muss auch im Falle Lautlingen nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens mit Klagen gerechnet werden, und natürlich könnte ein Verwaltungsgericht ein Hauptsachenurteil zur Causa Enzweihingen, in dem die Ortsumgehung verworfen und die Alternative – Tunnel! – empfohlen wird, als Präzedenzfall auffassen. Udo Hollauer, Baubürgermeister und OB-Kandidat, hat bei einem Wahlkampfauftritt in Laufen seine Zuhörer wissen lassen, dass er demnächst im Regierungspräsidium Tübingen vorsprechen werde, um zu klären, ob der von den Umgehungsgegnern geforderte Bühltunnel jetzt eine Option wäre – und was ein Wechsel der Pferde zusätzlich an Zeit und Geld kosten würde.

Das Regierungspräsidium wartet erst mal ab

Das Regierungspräsidium Tübingen, die für Lautlingen zuständige Verfahrensbehörde, lässt sich allerdings vorerst nicht beirren: Das Planfeststellungsverfahren laufe, von Einwendern eingebrachte Varianten würden von der Straßenbauverwaltung geprüft, und diese Prüfung dauere an. Gewiss, der Verwaltungsgerichtshof habe der Klage offensichtlich Erfolgsaussichten eingeräumt, aber eine Entscheidung in der Hauptsache sei das noch nicht. Konkrete Aussagen über die Konsequenzen, die sich aus diesem Gerichtsverfahren für die Lautlinger Planungen ergeben könnten, seien daher momentan nicht möglich.

Überprüfung wird Zeit brauchen

Der Schwarzwälder Bote hat in diesem Zusammenhang erneut bei Matthias Gastel, seinerzeit bahnpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, nachgefragt, ob seine Absichtserklärung vom Sommer 2021 noch gültig sei, im Falle, dass die Grünen Regierungspartei in Berlin würden, alle Straßenneubauten des Bundes unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes auf den Prüfstand zu stellen.

Sie ist es – allerdings verwies Gastel am Montag in seiner Antwort darauf, dass dieses im Koalitionsvertrag festgeschriebene Projekt gegen einen Koalitionspartner durchgesetzt werden müsse, der die Welt etwas anders sehe: Die FDP, die den Verkehrsminister stelle, schreibe gerade beim Güterverkehr den Bedarf fort und konterkariere damit die Absicht der Grünen, ihn wenigstens teilweise auf die Schiene zu verlagern. Bis zur angestrebten Prüfung von Einzelprojekten könne noch einige Zeit vergehen – möglicherweise so viel Zeit, dass Lautlingen am Ende gar nicht mehr tangiert wäre.