Die Ettenheimer Teilgemeinden haben sich mit der Grundsteuer-Hebesatzung befasst. Unabhängig davon will die Stadt, entgegen der Empfehlung des Landes, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer anheben. Grund dafür ist die gestiegene Kreisumlage.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Dadurch muss diese landesweit ab dem 1. Januar 2025 neu geregelt werden. Das Thema wurde auch in den vier Ettenheimer Ortschaftsräten diskutiert. Die Grundbotschaft aktuell: Noch gibt es insbesondere bei den baden-württembergischen Finanzämtern keine zuverlässigen Erhebungszahlen, doch Ettenheim muss trotzdem Hebesätze beschließen.
Nach dem Willen des Landes Baden-Württemberg ist von nun an unbedeutend für die Grundsteuer, was auf dem jeweiligen Grundstück steht. Stattdessen sind nun nur noch der Bodenwert der jeweiligen Kommune und die jeweilige Grundstücksgröße entscheidend. Die Städte und Gemeinden sind angewiesen, ihre Hebesätze so anzupassen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral ist – sprich, dass nicht mehr oder weniger Grundsteuer eingenommen wird als zuvor.
Gewerbesteuer wird nach 30 Jahren erstmals angehoben
Für Ettenheim sind das 60 000 Euro für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und 1,67 Millionen Euro für die Grundsteuer B (bebautes und unbebautes Bauland). Ettenheim hält sich jedoch nicht an die gewünschte Aufkommensneutralität, sondern erhöht die Grundsteuer B um knapp vier Prozent. Mit dem Hinweis darauf, dass „die Festsetzung der Hebesätze zu den originär kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört und sich daher an den jeweiligen haushaltsrechtlichen Rahmendaten und dem entsprechenden Finanzbedarf orientiert“ – sprich das Land sich mit der Forderung nach Aufkommensneutralität in etwas einmischt, was nicht seine Aufgabe ist.
Und durch die gestiegene Kreisumlage sei Ettenheim auf Erhöhungen angewiesen. „Die jährliche Kreisumlage wird vermutlich um 1,5 Millionen Euro steigen. Mit den Steuererhöhungen soll dies zumindest zum Teil kompensiert werden“, so Alexander Ruchti.
Je kleiner das Grundstück, desto geringer die Grundsteuer
Gleich bleibt hingegen das Gesamtsteueraufkommen bei der Grundsteuer A. So ergibt sich für die Grundsteuer A eine Hebesatzerhöhung von bisher 300 auf 420 Prozent. Bei der Grundsteuer B ist eine Absenkung des Ettenheimer Hebesatzes von bislang 360 auf 300 Prozent vorgeschlagen.
Die Gesamtgewerbesteuer wird nach 30 unveränderten Jahren um knapp neun Prozent erhöht. Der Hebesatz erhöht sich somit von 340 auf 370 von Hundert, damit soll ein Drittel der höheren Kreisumlagebelastung für Ettenheim gedeckt werden.
Auf die Einführung einer Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke wurde verzichtet.
Was dabei für die einzelnen Grundstücksbesitzer künftig an Steuerforderungen heraus kommt, bleibt vorläufig im Detail unklar. Generell gilt: Je kleiner das Grundstück, desto billiger. Aber es kann künftig bei größeren Grundstücksflächen auch bis zu zehn Mal so teuer wie bisher werden. Dazu gibt es verschiedene Beispielrechnungen. So werden etwa für ein kleines Grundstück mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit 510 Quadratmetern 2025 bei einem Bodenrichtwert von 200 Euro 278 Euro statt wie bisher 416 Euro Grundsteuer fällig. Für ein Ein-/Zweifamilienhaus mit großem Grundstück von 816 Quadratmetern werden 2025 hingegen 451 statt wie bisher 343 Euro fällig.
Dass gewerblich genutzte Grundstücke mit zu den großen Gewinnern zählen, wird durch folgende Rechnung deutlich: Für ein gewerblich genutztes Grundstück mit 693 Quadratmetern werden künftig 541 Euro statt wie bisher 2951 Euro fällig.
Bürgern wird zum Widerspruch beim Finanzamt geraten
Rechnungsamtsleiter Alexander Ruchti und sein Mitarbeiter Dieter Volk raten Bürgern im Zweifelsfall beim ersten „Messbescheid“ des Finanzamtes, dessen eigene Unterlagen völlig veraltet seien, vorsorglich schon mal Einspruch einzulegen – dies übrigens mit einer recht knappen Einreichungsfrist. Denn wenn dann darauf fußend später die Gemeinde ihre neuen Grundsteuerbescheide versendet, ist es schon zu spät dafür.
Der Ettenheimer Gemeinderat wird am Dienstag, 19., November, ab 19 Uhr im Sitzungssaal im Palais Rohan abschließend über die Gewerbesteuer entscheiden.
So stimmten die Teilorte zur Grundsteuer ab
Altdorf:
Der Altdorfer Ortschaftsrat genehmigte den Vorschlag der Verwaltung über die Hebesatzregelung einstimmig.
Münchweier:
Ortsvorsteherin Charlotte Götz kommentierte: „Für uns ist das schon eine schwierige Sitzung.“ Nach vielen Rückfragen herrschte hier eher Ratlosigkeit. Allerdings merkte Markus Binz an: „Das neue System ist meiner Meinung nach schwachsinnig.“ Olaf Deninger freute sich indes schwarzhumorig schon mal auf künftige Steuerbewertungen von Grundstücken, die besonders hochwassergefährdet sind. Auch dazu soll es, hoffte die Ortsvorsteherin, allerdings künftig Härtefallregelungen geben. Ihr Fazit zu der anstehenden Hebesatz-Entscheidung: „Es sollte ein einfaches Steuermodell werden, beinhaltet jedoch trotzdem noch Ungerechtigkeiten.“ Das Münchweierer Abstimmungsergebnis nach lebhaften Diskussionen: Vier Ja-Stimmen für die städtische Beschlussvorlage bei drei Enthaltungen.
Wallburg:
In Wallburg wurden ebenfalls zahlreiche Rückfragen gestellt. Etwa, was künftig steuerlich als altes Gebäude eingestuft wird oder wie es mit einem noch gebäudefreien Grundstück aussieht, das gar nicht mehr komplett bebaut werden darf. Indes: Nach gut 20 Minuten stimmte der Ortschaftsrat der städtischen Steuervorlage einstimmig zu.
Ettenheimmünster:
Auch hier regte sich kein erkennbarer Widerstand gegen die geplanten modifizierten Grundsteuern. Nach ebenfalls 20 Minuten ausführlicher Erläuterungen stimmten sechs Ortschaftsräte sogar ohne Rückfragen der Beschlussvorlage zu, bei einer Enthaltung.