Die Ettenheimer Teilgemeinden haben sich mit der Grundsteuer-Hebesatzung befasst. Unabhängig davon will die Stadt, entgegen der Empfehlung des Landes, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer anheben. Grund dafür ist die gestiegene Kreisumlage.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Dadurch muss diese landesweit ab dem 1. Januar 2025 neu geregelt werden. Das Thema wurde auch in den vier Ettenheimer Ortschaftsräten diskutiert. Die Grundbotschaft aktuell: Noch gibt es insbesondere bei den baden-württembergischen Finanzämtern keine zuverlässigen Erhebungszahlen, doch Ettenheim muss trotzdem Hebesätze beschließen.