Beim Sanierungsgebiet Ortsmitte Mariazell steht für die Gemeinde Eschbronn besonders der Ausbau der Pfarrgasse und die Umgestaltung des Rathausplatzes im Mittelpunkt. Foto: Herzog

Für das Projekt städtebauliche Erneuerung Ortsmitte Mariazell hat der Eschbronner Gemeinderat weitere Beschlüsse gefasst.

Für das Sanierungsgebiet Ortsmitte Mariazell hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) einen Förderrahmen in Höhe von 1,333 Millionen Euro bewilligt. Davon trägt das Land 800 000 Euro (60 Prozent), die Gemeinde muss 533 000 Euro beisteuern. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das Sanierungsgebiet durch Beschluss festgelegt.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 7,46 Hektar. Es wurde so abgegrenzt, dass die vorhandenen städtebaulichen Missstände mit dem gegebenen Förderrahmen in einem überschaubaren Zeitraum beseitigt werden können, wie Bürgermeister Franz Moser in der Ratssitzung berichtete.

Innerhalb eines Monats

Ihm zufolge besteht im Sanierungsgebiet eine Genehmigungspflicht für Bau- und Abbruchvorhaben. Nach Eingang des Antrags müsse die Gemeinde innerhalb eines Monats über die Genehmigung entscheiden. In besonders gelagerten Fällen könne die Frist bis zu drei Monate verlängert werden.

Künftig wesentliche Bodenwerterhöhungen

Die Kommune besitze durch diese Regelung eine Kontrollfunktion bei der Umsetzung der Sanierung, schilderte der Bürgermeister. Im Sanierungsgebiet Ortsmitte Mariazell seien in Teilbereichen durchgreifende Umstrukturierungsmaßnahmen zu erwarten. Durch die dadurch notwendigen Ordnungsmaßnahmen, Verbesserung der Erschließung und Schaffung von neuem Planungsrecht seien wesentliche Bodenwerterhöhungen nicht auszuschließen.

„In Abwägung aller Belange gehen wir davon aus, dass für das Sanierungsgebiet das aufwendigere Regelverfahren in Betracht kommt. Das vereinfachte Verfahren wäre uns natürlich lieber. Die Entscheidung trifft das Regierungspräsidium Freiburg“, erklärte Franz Moser.

Bis Ende April 2034

Mit dem Zuwendungsbescheid des RP sei der Bewilligungszeitraum bis zum 30. April 2034 befristet worden. Er gehe jedoch davon aus, dass diese Zeitspanne aufgrund der vorhabenden Maßnahmen nicht ausreichen werde. Das RP könne auf Antrag eine Verlängerung genehmigen.

Basierend auf den vorbereitenden Untersuchungen durch die „Steg“ sei ein benötigter Förderrahmen von etwa 3,9 Millionen Euro ermittelt worden. Dies bedeute, dass zu gegebener Zeit auch ein Aufstockungsantrag gestellt werden müsse, prognostizierte der Bürgermeister.

Obergrenzen festgelegt

Bei der Festlegung des Kostenerstattungsbeitrags empfehle die „Steg“ aufgrund der Vielzahl an anstehenden privaten Maßnahmen maximal 30 Prozent und eine Obergrenze von 50 000 Euro pro Gebäude. Bei Bauwerken, die beispielsweise denkmalgeschützt seien, könne eine um 15-prozentige Erhöhung des Fördersatzes bewilligt werden.

Ferner rate die „Steg“ der Gemeinde, nur solche Projekte zu fördern, die einen Gesamtaufwand (Bagatellgrenze) von 25 000 Euro überschritten. Dies befürwortete der Gemeinderat einstimmig.

Moderner Ausbaustandard

Die Städtebauförderrichtlinie schreibe vor, dass durch eine Erneuerungsmaßnahme der Gebäudewert erhöht werden soll und deshalb ein moderner Ausbaustandard anzustreben sei. Beim Abschluss von Vereinbarungen von Maßnahmen müsse die Gemeinde darauf achten, dass dies eingehalten werde.

Auf den Erlass von Gestaltungsrichtlinien werde verzichtet, weil im Bereich Ortsmitte Mariazell kein einheitliches, historisch geprägtes Ortsbild vorhanden sei.

„Die bislang beauftragte Leistung der ,Steg’ endet mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchung. Die weitere fachliche Begleitung muss erneut vergeben werden. Das werden wir in der nächsten Sitzung am 3. März dem Ratsgremium vorschlagen“, blickte der Rathauschef voraus.