Das Interesse an der Infoveranstaltung zum Sanierungsgebiet war so groß, dass spontan zusätzliche Stühle in den Gemeindesaal gebracht werden mussten. Foto: Kapitel-Stietzel

Das Projekt „Ortsmitte II“ mit Zuschüssen für private energetische Sanierungen steht in Jungingen in den Startlöchern: Bei einer Infoveranstaltung am Mittwoch erklärten Mitarbeiter des zuständigen Planungsbüros die genauen Details und gaben Tipps.

Wie sehr sich die Junginger für die Fördermöglichkeiten bei der geplanten „Sanierungsmaßnahme ,Ortsmitte II’“ interessieren, zeigte sich am gut gefüllten Gemeindesaal: „Wir haben mit 30 Stühlen gerechnet – jetzt sind es eher doppelt bis dreimal so viel“, freute sich Bürgermeister Oliver Simmendinger. Beim Sanierungsprogramm bei der Bahnhofstraße habe es damals nicht so viele Interessenten gegeben.

 

Nicht nur kommunale Sanierungsmaßnahmen profitieren

Bevor er das Wort an das Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung übergab, erklärte Simmendinger, dass man nun an dem Punkt sei, an dem es richtig losgehe. Das besondere an „Ortsmitte II“ sei dabei, dass nicht nur die geplanten kommunalen, sondern auch zusätzlich private Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Wie ist der Stand bei den Gebäuden?

Annette Kialunda, Geschäftsbereichsleiterin Sanierung bei Reschl Stadtplanung, erklärte, dass man insgesamt 260 Personen im Sanierungsgebiet angeschrieben und 90 Fragebögen zurückerhalten habe. An den Angaben zeigt sich, dass viele Häuser im Sanierungsgebiet – 81 Prozent davon Wohngebäude – teils sehr alt und wenig energetisch saniert sind: Knapp 24 Prozent wurden vor 1900 gebaut, rund 41 Prozent vor dem Jahr 1950.

Was für Maßnahmen werden gefördert?

Laut Reschl-Projektmitarbeiter Niklas Slowy sind das etwa der Austausch von alten Fenstern und Türen, die Verbesserung der Wärmedämmung an Dach, Decken und Wänden, und die Erneuerung von Elektroinstallationen sowie der Heizungsanlage – sofern letztere nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Auch förderfähig sind unter anderem die altersgerechte Verbesserung des Sanitärbereichs, veränderte Wohnungsabschlüsse, das Schaffen notwendiger Stellplätze und Garagen (wo es keine Verordnung gibt) sowie private Abbrüche wenn anschließend eine Neubebauung erfolgt. Slowy fügte hinzu, dass auch Planungsaufwendungen – etwa für Architekten – gefördert werden können. Und wer in Eigenleistung bei der Sanierung sich fachgerecht beteiligen kann, wird nicht nur gefördert, sondern bekommt die Möglichkeit auf erhöhte steuerliche Abschreibungen.

Was wird nicht gefördert?

Etwa luxuriöse Sanierungen, dekorative Maßnahmen und privater Neubau.

Was gilt es für die Förderung zu beachten?

Slowy betonte, dass man als ersten Schritt unbedingt die Bauvorhaben im Vorfeld mit dem Planungsbüro und der Gemeindeverwaltung abstimmen sollte, bevor man Handwerker beauftragt: Bei einem Telefontermin werden die Details geklärt. Laut Jonas Wolf vom Planungsbüro dauert das Prozedere bis man gefördert bauen kann etwa vier bis sechs Wochen. Baut man aber vor dem Vertragsabschluss mit der Gemeinde, bekommt man keine Förderung. Zudem müssten alle Maßnahmen wirtschaftlich und energetisch sinnvoll sein. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gebe es nicht. Auf eine Rückfrage aus dem Publikum antwortete Kialunda, dass der Förderanspruch für Arbeiten erlischt, die nicht innerhalb des Projektzeitraums von 15 Jahren abgeschlossen sind.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Bei privaten Baumaßnahmen richten sich diese gestaffelt nach den anerkannten Herstellungskosten: Auf die ersten 100 000 Euro der Gesamtsumme gibt es einen Zuschuss von 17,5 Prozent. Zwischen 100 000 Euro und 250 000 Euro sind es dann 20 Prozent. Der Betrag, der über 250 000 Euro liegt, wird dann nur noch zu zehn Prozent bezuschusst. Generell gilt eine Bagatellgrenze von 10 000 Euro: Unter dieser Mindestsumme gibt es keine Förderung. Zudem sind laut den Projektplanern nur 35 Prozent der förderfähigen Kosten förderfähig: Aber man könne auch auf die Förderprogramme Bafa und KfW zugreifen.

Sind die Fördertöpfe begrenzt?

Laut Wolf werden die Fördermittel abhängig von den Anträgen erhöht.

Kann man die Sanierung von der Steuer abschreiben?

Ja: Beim Rechenbeispiel vom Planungsbüro mit einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro und einer Investitionssumme von 100 000 Euro (Vermietung) liegt die jährliche Abschreibungssumme bei neun Prozent für acht Jahre sowie sieben Prozent für vier Jahre. Laut Kialunda sollte man als Interessierter diese Abschreibungen nicht vergessen: Sie seien neben der Förderung ein sehr großer finanzieller Vorteil.

Wo gibt es weitere Informationen?

Etwa auf der Webseite der Gemeinde sowie bei der Sanierungshotline von Reschl Stadtentwicklung unter Telefon 0711/  22 00 41 20.