Die 70er-Zone in Oberreichenbach ist nicht ganz alltäglich. Foto: Kugel

In der Ortsdurchfahrt Oberreichenbach, auf einem Streckenabschnitt von knapp 300 Metern, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern – obgleich man sich dort noch innerorts befindet. Wieso das so ist, erklärt das Landratsamt.

Oberreichenbach - Wenn man in Oberreichenbach in Richtung Hirsau unterwegs ist, mag sich wohl so mancher wundern, warum ungefähr ab der Einmündung zur Weinstraße für knapp 300 Meter eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometer die Stunde gilt – obgleich man sich doch immer noch im Ort befindet. Wir haben bei Janina Dinkelaker, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, nachgehakt.

Die Begründung sei in einem Schreiben des Verkehrsministerium zu finden, das dem Landratsamt vor einiger Zeit zur Kenntnisnahme zugegangen war, so Dinkelaker. Darin heißt es zuerst einmal, dass die auf diesem Streckenabschnitt geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern vor vielen Jahren von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Calw verkehrsrechtlich angeordnet wurde. Auch die Frage nach dem Warum wird in dem Schreiben beantwortet: "Die damals gültige Straßenverkehrs-Ordnung empfahl die Anhebung auf über 50 km/h zum Beispiel auf Ausfallstraßen ohne nennenswerten Füßgängerquerverkehr". Da zählt der genannte Streckenabschnitt in Oberreichenbach wohl herein.

Beibehaltung der derzeitigen Geschwindigkeitsregelung

"Gehwege sind auf diesem anbaufreien, völlig geraden und damit übersichtlichen Streckenabschnitt der B 296 nicht vorhanden", heißt es weiter in dem Schreiben. Auch die Unfalllage sei unauffällig. Tatsächlich habe es seit 2010 lediglich einen Unfall auf diesem Streckenabschnitt gegeben – und keinerlei geschwindigkeitsbedingten Unfälle. Der eben erwähnte Unfall sei unter Beteiligung zweier Lastwagenfahrer geschehen, nachdem einer der Lastwagenfahrer zu weit links gefahren war und ist also wohl nicht der erhöhten Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zuzuschreiben.

Offenbar wird sich an der Geschwindigkeitsregelung auch nichts so schnell ändern. So schrieb das Verkehrsministerium in seiner Mitteilung: "Insbesondere die Polizei empfiehlt die Beibehaltung der derzeitigen Geschwindigkeitsregelung, nachdem sich diese über Jahre hinweg bewährt hat". Nach deren fachlicher Einschätzung seien hier keinerlei Sicherheitsdefizite erkennbar.

Auch die höhere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Beibehaltung der derzeitigen Geschwindigkeitsregelung befürwortet, wird in dem Schreiben des Verkehrsministeriums betont.

Aktuell Sperrung auf B296 zwischen Hirsau und Oberreichenbach

Aktuell ist die B 296 zwischen Hirsau und Oberreichenbach aber sowieso gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich noch bis zum 8. April andauern. In dieser Zeit führt der ForstBW Forstbezirk Nordschwarzwald "eine umfangreiche Holzerntemaßnahme zwischen Ortsausgang Calw-Hirsau und Oberreichenbach" aus, wie es in einer Mitteilung der Verantwortlichen heißt. Und weiter: "Aus Sicherheitsgründen müssen daher die B 296 sowie die K 4322 in Richtung des Zentrums für Psychiatrie – Klinikum Nordschwarzwald in verschiedenen Abschnitten für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden." Der Verkehr wird von Hirsau nach Oberreichenbach über die Calwer Ortsteile Wimberg und Altburg umgeleitet, gibt ForstBW bekannt.