Entlang der Ortsdurchfahrt Ebhausen ist großformatige Fremdwerbung künftig nicht mehr zulässig. Auch überwiegt der Wohncharakter entlang der Ortsdurchfahrt. Die Qualität soll durch diese Maßnahme gesteigert werden, entschied jüngst der Gemeinderat. Foto: Angela Baum

Der Gemeinderat Ebhausen macht einen Knopf an den Bebauungsplan für die Ortsdurchfahrt L 362. Künftig ist dort großflächige Fremdwerbung verboten.

Die städtebauliche Qualität im Gebiet zu stärken und zu verbessern ist eines der erklärten Ziele des Sanierungsgebietes und des Bebauungsplans „Ortsdurchfahrt L 362“ in Ebhausen. Mit dem Bebauungsplan soll die Art der Bebauung und die Struktur im Sanierungsgebiet „An der Nagold“ so geregelt werden, dass flächige Fremdwerbung ausgeschlossen wird.