Blick aus der Bochinger Straße ins Plangebiet mit fußläufiger Verbindung in den Birkenweg. Das Schuppengrundstück gehört mittlerweile der Gemeinde und grenzt direkt an den dahinterliegenden Friedhof an. Foto: Fahrland

Mit der möglichen Erschließung von Wohnbauplätzen zwischen der Bochinger Straße und dem Friedhof im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung befasste sich der Ortschaftsrat in Anwesenheit von Bürgermeister Stefan Hammer.

Vöhringen-Wittershausen - Ortsvorsteherin Kerstin Jauch zufolge habe ein Teil der Fläche bereits der Kommune gehört, zwei weitere private Grundstücke seien zugekauft und damit entsprechende Voraussetzungen geschaffen worden. Hintergrund sei der Mangel an Bauplätzen, bis das erste der beiden Paragraf-13b-Baugebiete im Grabenäcker zur Verfügung stehe.

Kein gültiger Bebauungsplan

Die von Gfrörer Ingenieure erstellte Vorplanung zur "Bochinger Straße 15" geht von zwei Grundstücken mit etwa 470 und 540 Quadratmetern aus, deren Erschließung ohne Rücksicht auf Preissteigerungen rund 111 000 Euro kosten würde. Ein gültiger Bebauungsplan existiert nicht. Bauvorhaben müssen der Umgebungsbebauung angepasst werden.

Vorgesehen ist eine 4,75 Meter breite Stichstraße, über die auch die Abfuhr des Grüngutcontainers am hinteren Friedhofstor gewährleistet wird. Am dortigen Lagerplatz für Grüngut und Friedhofsabfälle soll sich nichts ändern. Für eine Wendemöglichkeit steht nicht genügend Platz zur Verfügung. Die Straßenführung folgt der Trasse des bestehenden Sammlers.

Das Oberflächenwasser soll dem bestehenden Mischwasserkanal zugeführt werden, der eventuell noch per TV-Befahrung auf Schäden untersucht werden sollte. Die Wasserversorgung wäre per Ringschluss möglich. Als ungünstig bezeichnete Heinz Binder den Zuschnitt des östlichen Bauplatzes aufgrund der Zwangspunkte.

Dritter Bauplatz noch unsicher

Helmut Maiers Ansicht, die Gemeinde gehe mit der Bereitstellung von zwei Bauplätzen kein finanzielles Risiko ein und riskiere maximal ein Nullsummenspiel, ergänzte Hammer mit der Bemerkung, "vorausgesetzt, die Bauplatzpreise und Wertsteigerung der Grundstücke halten Schritt mit der Baukostenteuerung".

Da die Erschließungskosten anteilig auf die Bauplatzpreise umgelegt werden müssen, wurde diskutiert, ob zeitgleich ein dritter Bauplatz unter Einbeziehung des erworbenen Schuppengrundstücks an der Grenze zum Friedhof realisiert werden könnte. Dadurch würde jedoch teilweise der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Friedhof" tangiert, der geändert werden müsste.

Fußweg muss erhalten bleiben

Hammer ging von Zusatzkosten von mehreren 10 000 Euro aus. Helmut Maier schlug außerdem ein klärendes Gespräch mit dem Grundstückspächter vor, da ein jahrzehntelanges Pachtverhältnis nicht abrupt per Kündigung beendet werden könne. Laut Andreas Haberer sollte sich der Ortschaftsrat "wegen eines Holzschopfs" nicht bremsen lassen. Alternativ wurde erwogen, erst das Interesse für die ersten zwei Bauplätze auszuloten.

Einig waren sich die Ortschaftsräte, dass der Fußweg zwischen Bochinger Straße und Birkenweg in Richtung Leichenhalle unbedingt erhalten bleiben müsse. Vermutlich unterliege er dem Gewohnheitsrecht, worüber der Gemeinderat jüngst bezüglich einer fußläufigen Verbindung beim Amselweg in Vöhringen diskutiert hatte.

Auch in Wittershausen werde die Bevölkerung keinesfalls auf die gewohnte Abkürzung verzichten wollen. Eher sollte der grasbewachsene Trampelpfad verbreitert und befestigt werden, damit er auch mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen genutzt werden könnte. Eine Straßenverbindung für Kraftfahrzeuge stand nicht zur Diskussion.

Pietät und Sensibilität gefragt

Hammer mahnte, mit dem Traum vom Bevölkerungswachstum müsse die entsprechende Infrastruktur einhergehen. Eine Ermittlung des künftigen Flächenbedarfs auf dem Friedhof und der zu erwartenden Bestattungszahlen sei notwendig.

Außerdem stelle der Friedhof eine Park- und Grünanlage im Dorf dar. "Flächen, die gefühlt zu etwa einem Drittel belegt sind", wandte Kerstin Jauch ein und verwies auf den geringeren Platzverbrauch durch die geplanten Urnenstelen und den zunehmenden Trend zu Urnengräbern.

So recht anfreunden mochte sich Hammer mit dieser Argumentation dennoch nicht. "Ich schlucke ein bisschen bei dem Gedanken, in das Allerheiligste der menschlichen Seele einzugreifen", äußerte er seine Bedenken in Sachen Pietät und Sensibilität der Bevölkerung in Friedhofsfragen.

Option wird berücksichtigt

Die Vorberatung endete mit der Entscheidung, die mögliche Erschließung der beiden Plätze in der Bochinger Straße weiterzuverfolgen. Das Thema soll nach der Sommerpause im Gemeinderat behandelt werden.

Sofern die Änderung des Bebauungsplans "Friedhof" für den dritten Bauplatz zurückgestellt wird, soll diese Option dennoch beim Bau der Straße und der Versorgungsleitungen berücksichtigt werden. Vor der Umsetzung muss die Maßnahme die nächste Haushaltsberatung überstehen und in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen werden.