Bei dem geplanten Bau kam es zu zwei Entscheidungen (Symbol-Foto). Foto: © Hoda Bogdan – stock.adobe.com

Ob ein Schuppen 60 Zentimeter höher oder 50 Zentimeter länger gebaut werden könne war Thema in der vergangenen Weidener Ortschaftsratssitzung.

Beim geplanten Neubau eines Lagerschuppens im im Bebauungsplan „Schuppengebiet Kräuterwiesen“ ist es im Ortschaftsrat Weiden zu zwei unterschiedlichen Entscheidung gekommen.

Zuvor hatte das Baurechtsamt Rottweil eine Stellungnahme mit einem Hinweis angefordert. „Das Bauvorhaben liegt im Schuppengebiet Kräuterwiesen und beantragt eine Befreiung der Gebäudehöhe um 0,6 Meter. Weiter beträgt die geplante Gebäudelänge 12,50 Meter und die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudelänge beträgt zwölf Meter mit einem Raster von zwei Meter.“

Länge statt Höhe

Für die Befreiung sei das Einvernehmen notwendig. Die Verwaltung argumentierte, dass eine Überschreitung der Gebäudehöhe um 0,60 Meter nicht vertretbar sei. Zu diesem Ergebnis käme man unter anderem, da der Schuppen über zwei Grundstücke gebaut werden solle und es somit ausreichend Platz in der Länge und Breite gebe.

Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Gebäudelänge um 0,50 Meter könne aus Sicht der Verwaltung hingegen zugestimmt werden, da der Gemeinderat in der Vergangenheit innerhalb des Bebauungsplans bereits bei zwei weiteren Schuppen Befreiungen der Gebäudelänge um jeweils zwei Meter erteilt hat.

Der Ortschaftsrat teilte mehrheitlich die Ansicht der Verwaltung, so dass die Befreiung zur Überschreitung der Gebäudehöhe um 0,60 Meter wird nicht, die zur Gebäudelänge um 0,50 Meter hingegen schon erteilt wurde.