Noch reicht das Volumen der Erddeponie Rodelsberg für viele Jahre – doch die rechtlichen Hürden wachsen. Eine Verlängerung der Genehmigung gilt als unwahrscheinlich.
In der Sitzung des Ortschaftsrats informierte Tiefbauamtsleiter Konrad Ginter über die Entsorgung von Bodenaushub und den aktuellen Sachstand der Erddeponie Rodelsberg. Für die Ablagerung von Aushubmaterial gelten mittlerweile zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Abfälle, die verwertet werden können, dürfen grundsätzlich nicht deponiert werden.
Bis Ende 2023 galten hierfür Übergangsregelungen. Seither ist eine Ablagerung auf Deponien nur noch zulässig, wenn zuvor sämtliche Verwertungsmöglichkeiten geprüft wurden. Eine Deponierung darf nur dann bevorzugt werden, wenn der Transport zur Verwertungsstelle mindestens 50 Kilometer weiter ist als der Weg zur Deponie. Wirtschaftliche Aspekte spielen dabei kaum eine Rolle. „Das bedeutet, dass eine Deponierung von unbelastetem Bodenaushub nur noch unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist“, fasste Ginter zusammen.
Privater Betreiber
Die Erddeponie Rodelsberg beim Wasserturm zwischen Waldmössingen und Seedorf wird seit 1998 von einem privaten Betreiber geführt. 2019 beantragte die Stadt eine Erweiterung des Deponievolumens um 310 000 Kubikmeter und erhielt eine Genehmigung bis Ende 2030. Aktuell stehen noch rund 250 000 Kubikmeter zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Ablagerung von zehn bis 15 000 Kubikmetern würde das Volumen rechnerisch noch etwa 16 Jahre reichen. Eine Verlängerung der Genehmigung sei jedoch angesichts der aktuellen Rechtslage nicht zu erwarten, so Ginter.
Kontrollen schwierig – technische Lösung angedacht
Seit den verschärften Vorschriften müssen Anlieferer schriftlich bestätigen, dass alle Verwertungsoptionen geprüft wurden. Eine tatsächliche Kontrolle sei jedoch kaum möglich, da die Deponie nicht dauerhaft besetzt ist. Zudem gebe es immer wieder Berichte über illegale Ablagerungen, was die Stadt unzufrieden stimme.
Nachnutzung offen
Gedanklich werde daher seit längerem eine Schrankenanlage mit Kameraüberwachung und Kennzeichenerkennung geprüft. Diese setze jedoch einen asphaltierten Einfahrtsbereich mit Kontaktschleifen voraus. Eine Ideallösung sei schwierig, weshalb bislang weder im Haushalt 2025 noch 2026 Mittel dafür eingestellt wurden.
Auf Nachfrage von Ortschaftsrat Adrian Schmid erklärte Ginter, dass rund 90 Prozent des gelagerten Materials die Deponie wieder verlassen. Kleinmengen bis 500 Kubikmeter – etwa aus Wohngebieten – müssten nicht beprobt werden. Bei ehemaligen Industrieflächen hingegen seien kostenintensive Gutachten erforderlich. Zusätzlich werde alle zwei Jahre eine Bodenbefliegung durchgeführt, um Manipulationen auszuschließen.
Fragliche Renaturierung
Angenommen wird ausschließlich Material aus dem Stadtgebiet Schramberg. Eine Öffnung für andere Kommunen, wie vom Landratsamt angeregt, lehnte Ginter wegen des hohen Verwaltungsaufwands ab. Kritische Fragen gab es auch zur späteren Nutzung der Fläche. Ortschaftsrat Udo Moser erinnerte daran, dass für die Deponie einst Wald gerodet wurde und eine Renaturierung fraglich sei. Ginter kündigte an, dass der Fachbereich hierzu noch in diesem Jahr berichten werde. Auf die Frage von Martin Kieninger nach der Nutzung nach der Schließung räumte Ginter ein: „Das weiß heute niemand. Die Rechtslage für Deponien ist derzeit äußerst schwierig.“