Im Ortschaftsrat informierte Ortsvorsteher Manfred Moosmann über Rechte und Pflichten von Waldbesitzern und Besuchern aus dem neuen Waldgesetz des Landes.
In dem Gesetz sei festgelegt, dass Besucher im Wald auf den Wegen auf eigene Gefahr laufen. Am Rand aufgestellte Ruhebänke könnten auf eigene Gefahr genutzt werden. Waldbesucher müssten selbst Gefahren beim Besuch im Wald einschätzen und entsprechende Hinweise beachten. Auf Straßen gelte die Verkehrssicherungspflicht, wie an der Straße zum Langenberg. Oskar Rapp hatte auf einige herabhängende Äste an Bäumen bei der neuen Gedenkstätte hingewiesen. Die Äste sollen entfernt werden, hatte der Bewirtschafter schon angekündigt.