Neben der Jakobuskirche ist schon alles bebaut. Wie es hingegen mit den Flächen im künftige Wohngebiet „Falkenäcker“ weitergeht, war Thema im Ortschaftsrat (Archiv-Foto). Foto: Fahrland

Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sind vereinfachte Verfahren wegen Verstößen gegen das Europarecht nicht mehr möglich. Beim neuen Baugebiet „Falkenäcker“ wird man deshalb auf einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan warten.

Zur letzten Sitzung des Jahres trat der Ortschaftsrat zusammen.

 

Eine Bürgerfrage bezog sich auf den aktuellen Stand der Grundstücksverhandlungen für das neue Baugebiet „Falkenäcker“. Laut Ortsvorsteherin Sabine Breil befinde man sich auf einem guten Weg, doch die Anwendung des ursprünglich angestrebten, vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung sei aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr möglich.

Ortsnahe Flächen im Fokus

Stattdessen müssten die fraglichen Flächen erst in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Eine solche Änderung oder Fortschreibung könne aber nicht nur hinsichtlich des Stadtteils Sigmarswangen erfolgen, sondern müsse sich auf das ganze Sulzer Stadtgebiet erstrecken und werde einige Zeit in Anspruch nehmen, meinte Breil.

Die Stadt konzentriere ihre Bemühungen in Sigmarswangen daher zunächst auf die Flächen, die näher am Ortsgebiet liegen und bereits im Flächennutzungsplan enthalten sind. Teilweise befänden sie sich bereits in städtischem Eigentum, einen weiteren Teil versuche man zu erwerben.

Auswirkungen auf Bebauungsplanverfahren

Den Aufstellungsbeschluss für das künftige Wohngebiet „Falkenäcker“ im beschleunigten Verfahren hatte der Sulzer Gemeinderat mehrheitlich Ende 2022 gefasst. Betroffen ist eine rund drei Hektar große Fläche südlich der Aistaiger Straße.

Das erwähnte Gerichtsurteil wurde am 18. Juli 2023 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig gefällt. Es erklärt die Anwendung von Paragraf 13b Baugesetzbuch wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar und zieht daher erhebliche Auswirkungen auf laufende Bebauungsplanverfahren nach sich.

Ortschaftsräte werden Wahlhelfer

Bezüglich eines Baugesuchs übernahm David Kerner die Sitzungsleitung, da Sabine Breil befangen war und sich vom Ratstisch auf die Zuhörerstühle zurückzog. Die Ortschaftsräte hatten Gelegenheit, die Baupläne zum Um- und Anbau eines bestehenden Wohnhauses im Rittweg zu einem Dreifamilienhaus einzusehen und nahmen ohne Einwendungen Kenntnis von diesem Bauvorhaben. Die positive Stellungnahme wird an die Stadtverwaltung Sulz weitergeleitet.

Problemlos verlief die Einteilung der Ortschaftsräte als Wahlhelfer bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag, die voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden wird.

Gemeinsame Auszählung

Je drei Ortschaftsräte besetzen die zwei Schichten. Sabine Breil stellte sich als Wahlvorstand und Leiterin der Vormittagsschicht zur Verfügung, zum stellvertretenden Wahlvorstand und Leiter der Nachmittagsschicht erklärte sich Sven Grabowski bereit. Nach Schließung des Wahllokals um 18 Uhr wird gemeinsam ausgezählt. Die Wahlhelfer werden im Rahmen einer Schulung über ihre Rechte und Pflichten informiert.

Für das Jahr 2025 sind folgende Sitzungstermine festgelegt worden: 22. Januar, 26. Februar, 9. April, 14. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 24. September, 22. Oktober, 19. November, 17. Dezember.