Ein junger Rottweiler darf von seinem Besitzer nur noch im Haus gehalten werden. Damit zog die Verwaltung Konsequenzen aus vorherigen Ereignissen.
Ein ortsansässiger Hundehalter war schon mehrfach negativ aufgefallen. Nachdem das Ordnungsamt Kenntnis über mehrere Vorfälle erhalten hatte, erließ es laut Bekanntgabe von Ortsvorsteherin Sabine Breil die Anordnung, dass nur geeignete Personen den Hund an der Leine ausführen dürfen.