Ein junger Rottweiler darf von seinem Besitzer nur noch im Haus gehalten werden. Damit zog die Verwaltung Konsequenzen aus vorherigen Ereignissen.
Ein ortsansässiger Hundehalter war schon mehrfach negativ aufgefallen. Nachdem das Ordnungsamt Kenntnis über mehrere Vorfälle erhalten hatte, erließ es laut Bekanntgabe von Ortsvorsteherin Sabine Breil die Anordnung, dass nur geeignete Personen den Hund an der Leine ausführen dürfen.
Sie müssen über die notwendigen Fähigkeiten, das Alter und die körperlichen Voraussetzungen verfügen, um das Tier unter Kontrolle zu halten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
Gefährdung von Passanten
Inzwischen wurde bekannt, dass der Hund erneut nicht an der Leine gehalten wurde und der Halter gegen die Anordnungen verstoßen hat. Laut den Angaben von Sabine Breil in öffentlicher Sitzung auf Anfrage eines Ortschaftsrats fanden verschiedentlich behördliche Kontrollen statt.
Der Hund müsse fortan im Haus gehalten werden, um keine Passanten zu gefährden. Es soll sich um einen noch nicht ausgewachsenen Rottweiler-Rüden handeln, der – so war es der Diskussion der Ortschaftsräte zu entnehmen – schon mehrere Passanten das Fürchten gelehrt habe.
Ob der Hund womöglich inzwischen wie vom Halter erwähnt ins Ausland verbracht worden sei, entziehe sich ihrer Kenntnis, so Breil. Sie versicherte, man werde weiterhin das Augenmerk auf diese Thematik richten.