Wer darf auf den Parkplatz des Friedhofes in Schura? Dort hat sich offenbar eine Praxis etabliert, die so manchem ein Dorn im Auge ist.
Empörung hat es in Schura in den vergangenen Wochen gegeben, weil auf dem Parkplatz beim Friedhof plötzlich drei Pkw-Anhänger mit Werbeaufbauten über einen längeren Zeitraum aufgestellt waren.
„Wer zu dieser Zeit zu einer Beerdigung gehen wollte, musste zuerst die wie in einem einseitigen Spalier aufgestellten Werbeträger passieren, was sehr viele Friedhofsbesucher als pietätlos empfunden haben“, berichtete Ortsvorsteher Wolfgang Schoch in der Sitzung des Ortschaftsrates.
Ungeachtet dessen, sei der Parkplatz für Friedhofsbesucher und Spaziergänger vorgesehen und nicht als Dauerabstellplatz für Werbeträger jeglicher Art. „Von der Pietätlosigkeit ganz abgesehen, reichen die Parkplätze bei Beerdigungen ohnehin nicht aus“. Dieselbe Situation gebe es bei der Kirche und dem evangelischen Gemeindehaus. „Wobei anzumerken ist, dass zwei Drittel des dortigen Parkplatzes der Kirche gehört, allerdings als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen ist, so wie auch beim Friedhof“. Offenbar ändern die Besitzer der Werbeanhänger von Zeit zu Zeit ihre Stellplätze (sie dürfen zwei Wochen stehen bleiben), um so Verwarnungen aus dem Wege zu gehen. Damit sei aber das Problem mit den Parkplätzen nicht gelöst.
„Es kann und darf nicht sein, dass mit Steuergeldern subventionierte Parkplätze, die zu einem kurzen Parken vorgesehen sind, von einigen als Dauerabstellplätze und für Werbezwecke auf längere Zeit missbraucht werden“, meinte der Ortsvorsteher. „Auch wenn wir auf dem Land leben, so haben wir zu wenige Parkplätze, um diese für derartige Werbezwecke oder für Dauerparker anbieten zu können.“
Ortsvorsteher Schoch hat daher beim Ordnungsamt beantragt, bei beiden Parkplätzen ein Schild „Parkplatz für Pkw bis 3,5 t“ aufzustellen, was zugleich das Verbot für das Abstellen von Pkw-Anhängern beinhaltet.
Dem hat der Ortschaftsrat zugestimmt. Schura sei zwar ein Straßendorf, aber insgesamt mit wenigen Parkplätzen versehen. „Parkt ein Pkw auf der Langen Straße, so kommt es in der Hauptverkehrszeit zu Stauungen.“ Andererseits sei das Parken auf dem Gehweg, auch halbseitig verboten und werde vom Ordnungsamt konsequent mit einer Strafe von 50 Euro verfolgt. „In den Wohngebieten, vor allem in Kreuzäcker und Wetteäcker, ist es bereits so dicht, dass Rettungswagen kaum noch durchkommen, die Feuerwehr wahrscheinlich gar nicht“, betonte Schoch.
Er sei schon froh, dass der „Holzwurm“ nur an wenigen Tagen – etwa 20 Tagen pro Jahr – geöffnet habe, denn dann sei jedes Mal Schura zugeparkt, ohne dass der Veranstalter, etwas dafür könne. Bleibe nur, die bekannten Auswüchse einzudämmen „und dies mit aller Konsequenz“.