Der zweite Bauabschnitt in der Straße „Im Angel“ soll laut Ortschaftsrat Marschalkenzimmern so bald wie möglich kommen. Foto:  

Großes Besucherinteresse herrschte bei der Ortschaftsratssitzung. Denn es ging um ein umstrittenes Bauvorhaben im Gartenweg.

Bei den Bausachen wurde eine Bauvoranfrage im Bereich „Im Angel“ besprochen. Es ging darum, ob das betroffene Grundstück überhaupt dafür geeignet ist, dort ein Wohngebäude zu errichten. Bei einer Enthaltung folgte der Ortschaftsrat der Einschätzung des Kreisbauamts, welches das Vorhaben als zulässig einschätzte.

 

Außerdem stand der zweite Bauabschnitt zur Sanierung der Straße „Im Angel“ zur Debatte. Trotz voraussichtlich hoher Kosten und bisher noch ungeklärter Finanzierungsfrage, sprach sich der Ortschaftsrat einstimmig für den Ausbau des unteren Bereichs der Straße aus. Auch die zukünftige Wohnbauentwicklung war Thema im Rat. Quasi als Reserve für die Zukunft wurde der Bebauungsplan „Bühlstraße III“ in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen.

Gegenwind aus der Bevölkerung

Dieser komme jedoch erst ins Spiel, wenn das Baugebiet „Ochsengarten“ voll ist. Die Räte regten an, eine seitliche Zufahrt einzuplanen und einen Bauplatz herauszunehmen, um mehr Platz zu schaffen.

Keine leichte Aufgabe hatte der Ortschaftsrat beim Tagesordnungspunkt „Vorberatung Bebauungsplan „Gartenweg“. Das Thema bewegte auch zahlreiche Besucher bei den Bürgerfragen. Ein Investor stieß mit seinem Vorhaben, im Gartenweg zwei mehrstöckige Mehrfamilienhäuser zu bauen, auf Gegenwind aus der Bevölkerung.

Es gibt viele Bedenken

„Darf der Investor sein Vorhaben mit allen Mitteln durchsetzen?“, fragte ein Bürger im Rahmen der Einwohnerfragen. Kritikpunkt war unter anderem die Größe der Häuser. Ein anderer Bürger bemängelte, dass die Anlieger nicht eingebunden wurden. Ortsvorsteher Gerhard Röhner verwies auf den noch anstehenden Tagesordnungspunkt zu diesem Thema und fasste das „heikle Thema“ noch einmal zusammen.

Ausgangspunkt war, so Röhner, dass ein Bürger im Gartenweg sein Grundstück an einen Investor verkauft habe. Dieser habe die Einwilligung zum Bau bekommen. Die Baupläne seien jedoch auf den Widerstand der Anlieger gestoßen. Auch der Ortschaftsrat und der Dornhaner Gemeinderat teilten die Bedenken und lehnten den ersten Entwurf des Bauvorhabens ab, was wiederum eine sogenannte Veränderungssperre nach sich zog.

Sorgen kommen zum Vorschein

Das Bauvorhaben wurde als zu groß angesehen, zumal der relativ schmale Gartenweg auch aufgrund des benachbarten Friedhofs, wenig Platz für parkende Autos aufweise. Eine Veränderungssperre bedeute allerdings noch keinen Baustopp, machte Röhner noch einmal klar.

Da das Bauvorhaben der Innenentwicklung dienen soll, könne man es nicht ablehnen. Stattdessen musste die Stadt reagieren und einen Bebauungsplan erstellen. Durch diesen wird das Gebiet neu überplant, was bei den Anwohnern neue Sorgen auslöste. Steht womöglich die eigene grüne Wiese auf dem Spiel? Wäre es noch möglich, eine Rolle rückwärts zu machen und zur ersten Variante zurückzukehren?

Klar sei, dass der Investor bauen kann, so Röhner. Eine Ablehnung sei nicht möglich. Auch seien im Plan die angeregten Änderungsvorschläge positiv umgesetzt worden. Der Ortschaftsrat befürwortete die zweite, überarbeitete und reduzierte Variante des Bauvorhabens. Entscheiden über das Thema muss am Montag der Dornhaner Gemeinderat.