Der Siedlungsbereich im Reichenbächle (im Vordergrund). Die Siedlungen auf der gegenüberliegenden Talseite (Rohrbach) könnten bei geringen Investitionen an die Trinkwasserversorgungsleitung der „Kleinen Kinzig“ angeschlossen werden, auf der „linken“ Talseite hingegen müssten dezentrale Lösungen durch die Gemeinde Schiltach finanziell gefördert werden. Foto: Dorn

In einer Sitzung nahm sich der Lehengerichter Ortschaftsrat dem Thema „Wasserversorgung im Außenbereich“ an. Neun Zuhörer verfolgten mit großem Interesse die Ausführungen.

Ortsvorsteher Thomas Kipp nahm die Sitzung zum Anlass, noch einmal klarzustellen, dass die Anwohner im Rohrbach und Schiltachtal keineswegs bevorzugt behandelt würden.

 

Ihn selbst treibe die Sorge um die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Vorderlehengericht und Hinterlehengericht seit dem trockenen Sommer 2003 um, in den Trockenjahren 2016 und 2017 drängte die Problematik erneut ins öffentliche Bewusstsein. Ein in Auftrag gegebenes Strukturgutachten habe ingenieurtechnisch unter anderem eine „große“ Lösung mit Anschluss an das Versorgungsnetz „Kleine Kinzig“ untersucht, bei der der hydrostatische Druck des Gefälles von Aichhalden hinunter zur Schiltach ausreichen könne, um die Siedlungen auf der anderen Talseite (Kienbach, Reichenbächle unter anderem) mit Wasser zu versorgen. Ohne ein gemeinsames Konzept zusammen mit den Nachbargemeinden Wolfach und Lauterbach sei diese Lösung bei 20 Millionen Euro Kosten aber nicht finanzierbar.

Die anwesenden Anwohner zeigten sich besorgt und äußerten ihre Wahrnehmung, dass in dieser Problematik seit zehn Jahren nichts passiere, beziehungsweise sich die Verwaltung lediglich um einfacher zu realisierende Konzepte im Schiltachtal (BBS bis Gemarkungsgrenze Schramberg) und Rohrbach kümmere.

Nutzung dezentraler Stellen

Kipp empfahl den Anwohnern, sich eigenständig um die Schaffung von dezentralen Wasserversorgungsmöglichkeiten zu bemühen, welche dann von der Stadt im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt werden könnten.

Ein solches Programm vergleichbar beispielsweise der Förderung zur Ertüchtigung von Löschteichen sei für die Gemeinde langfristig die günstigere Lösung und erfordere weniger Leitungsbau und Unterhaltung. Zusätzlich müsse überlegt werden, wie künftig seismische Untersuchungen zur Ermittlung weiterer Quellen in Klüften und Verwerfungen im Buntsandstein durch die Gemeinde finanziell gefördert werden könnten, in einem „worst-case“-Szenario müsse natürlich auch über mobile Trinkwasserversorgung mittels Tankwagen oder Anderem nachgedacht werden, dem Solidarprinzip geschuldet würden all diese zusätzlichen Kosten in den Wasserpreis für die Gemeinde Schiltach einfließen.

Stellen von Förderantrag

Diese grundsätzlichen Überlegungen hatte Kipp schon in einen „Zehn-Punkte-Plan“ einfließen lassen, der als weitere Punkte die Ausweitung und Anpassung der Trinkwassersatzung auf den Außenbereich, die grobe Kalkulation der möglichen Anschlussgebühren und die Formulierung einer „Zustimmungserklärung“ umfasst. Auf Basis dieser Dokumente müsse in einer Zusammenkunft mit den Anwohnern entschieden werden, wie flurstückscharf die Förderkulissen im Rohrbach und im Schiltachtal zugeschnitten würden, um dann nach Möglichkeit noch fristgerecht zum 30. September 2026 einen Förderantrag durch die Gemeinde zu stellen. Förderfähig sei ein solcher Antrag nur, wenn in der Förderkulisse ausnahmslos alle Gebäude an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen würden. Bei einem positiven Förderbescheid könne so schon 2027 mit den ersten Baumaßnahmen begonnen werden.