Besonders entlang von Stunzach und an den Fischweihern innerhalb der Markung Gruol sind die Schäden durch den Biber zu finden. Angenagt oder teilweise bereits abrasiert finden sich überall Biberspuren. Foto: Wilfried Selinka

An zahlreichen Stellen in der Markung Gruol finden sich an- und abgenagte Bäume sowie Dämme in und an Stunzach sowie an Weihern.

Der Stadtteil Gruol ist innerhalb der Stadt am stärksten von durch Biber verursachte Schäden betroffen. Das Problem mit dem gesetzlich geschützten und zweitgrößten Nagetier war wieder Thema in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats.

 

Jochen Wiest berichtete von einem neuerlichen Termin mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Landwirtschaftsamt, dem Bauernverband, betroffenen Landwirten und dem städtischen Bauhof.

Da wieder fruchtbares Ackerland überflutet wurde, galt die Besichtigung dieser Stellen am Hausertalbach und an der Stunzach. Dort hatte der Biber durch seine mit Gehölz und Strauchwerk gebauten Dämme einen Aufstau verursacht und das Ackerland überschwemmt.

Fischer und Landwirte klagen

Vereinbart wurde bei diesem gemeinsamen Termin, dass der städtische Bauhof das aufstauende Gehölz wegschafft, um möglichst schnell wieder den Wasserabfluss zu gewährleisten. Als zusätzliche Maßnahme sollen zudem in den Biberdamm Drainagerohre verlegt werden.

Wie Ortsvorsteher Reiner Schullian mitteilte, machen sich die nachts aktiv Nager, man schätzt fünf Familien innerhalb der Markung, vor allem entlang des Hausertalbaches, der Stunzach und an den verschiedenen Fischweihern zu schaffen.

Biber nimmt täglich 600 Gramm Nahrung zu sich

Der Biber nimmt täglich 600 Gramm Nahrung zu sich, vornehmlich von der Rinde der Weide oder Pappel, aber auch von Grünfutter wie Mais, Schilf, Ampfer und Klee und im Herbst auch von Fallobst. Vor allem im Winter ernährt er sich von Gehölz. Dazu fällt er mit seinen scharfen Zähnen, die ständig nachwachsen, ganze Bäume, um dann an die weicheren Äste zu gelangen.

An den Fischweihern lauern für Spaziergänger und Hobbyfischer zudem Gefahren durch Biberhöhlen. Denn solche sind oft mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen und können bei Belastung einstürzen.

Tiere waren auch in Privatgrundstücken aktiv

Weil die Stunzach in Gruol mitten durch den Ort fließt, haben sich die Tiere auch bereits an Bäumen in Privatgrundstücken zu schaffen gemacht.

Das Nagetier steht durch die EU und das Bundesnaturschutzgesetz unter dem „höchsten Schutzstatus“. Danach ist es verboten, wildlebenden Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Wohn- und Zufluchtsstätten zu zerstören sowie Biber durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen zu stören. Wer dem zuwiderhandelt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Hobbyfischer und Landwirte dürfen ihre Flächen zum Beispiel durch Elektrozäune schützen, aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Biberbeauftragten.

Der Schutz von gefährdeten Bäumen entlang von Weihern und der Stunzach ist durch das Anbringen von einer mindestens ein Meter hohen Drahtschutzhose mit Pfosten als Fraßschutz möglich, sogar ohne vorherige Absprache.