Die Wehrstein-Halle soll noch möglichst lange in dem Top-Zustand wie jetzt sein. Foto: Schwind

Um nicht für sämtliche Personen aus ganz Baden-Württemberg offen zu stehen, gibt es in der Benutzerordnung der neuen Wehrstein-Halle eine Besonderheit.

Die Benutzungsordnung für die neue Halle ist im Ortschaftsrat beraten worden. Sie soll als Diskussionsgrundlage für eine gesonderte Sitzung mit den Fischinger Vereinsvertreter dienen.

 

Als oberste Priorität soll sicherstellt werden, dass sich die neu sanierte Wehrstein-Halle lange in einem einwandfreien Zustand befindet. Deshalb wird der Mieter vorhandene Schäden vor seiner Veranstaltung und der Vermieter nach der Veranstaltung dokumentieren. Neu entstandene Schäden werden zulasten des Mieters gehen.

Ein wichtiger Beschluss

Die Wehrstein-Halle kann in zwei verschiedenen Nutzungsbereichen betrieben werden. Zum einen als reine Sporthalle für den Schul- und Vereinssport ohne Mitbenutzung des Bühnentrakts als Standardnutzung sowie als reine Veranstaltungshalle mit dem Bühnentrakt. Bei letzterem fallen jedoch Umbauarbeiten an der Trennwand an. Dieser Umbau darf nur durch den Hausmeister vorgenommen werden.

Neben den allgemeinen Bestimmungen gibt es deshalb separate Bestimmungen bei der Nutzung vom Sportbereich und der Veranstaltungshalle. Als gravierend kann die Festlegung gelten, dass eine private Nutzung nicht vorgesehen ist.

Inventar aus Steuergelder

Dies galt bereits durch einen Ortschaftsratsbeschluss vor der Sanierung der Halle. „Wir fahren gut so, wenn wir es dabei belassen – der Ortschaftsrat kann diese Festlegung jederzeit ändern“, erklärte Ortsvorsteher Jürgen Huber. Ortschaftsrat Karl-Heinz Mysliwiez ergänzte, dass, wenn man die Halle für private Zwecke öffne, sie für Mieter aus ganz Baden-Württemberg zur Verfügung stehe. Die Folge: Man öffne Tür und Tor für jede Art von Veranstaltungen – auch solche, die man nicht unbedingt haben wolle.

Generell wünscht sich die Ortsverwaltung, dass die Nutzer die neu sanierte Wehrstein-Halle pfleglich behandeln und sorgsam mit dem eingebrachten Inventar umgehen werden. Denn schließlich handele es die Steuergelder der Allgemeinheit wurden.

Die Thekenausstattung hätten die Mitglieder der Vereinsgemeinschaft finanziert. Änderungen der Benutzungsordnung können jederzeit durch die Ortsverwaltung erfolgen und den Nutzern bekannt gegeben werden, schloss der Ortsvorsteher.