Die Robert-Bosch-Straße – ein verkehrstechnisches Politikum, mit dem sich der Ortschaftsrat ständig auseinandersetzt. Foto: Peter Morlok

Kaum ist das Problem mit der Hartmannstraße in Bildechingen Ortschaftsrat erledigt, geht ein neues, verkehrspolitisches Thema auf. Und zwar die Robert-Bosch-Straße

Kaum eine Sitzung, in der man sich in den vergangenen Monaten nicht mit dieser, parallel zur Hauptverkehrsstraße, der Rottweiler Straße, verlaufende Straße beschäftigte. So auch in der jüngsten Sitzung.

 

Von Seiten des Ortschaftsrates wurde beantragt, dass man im vorderen Straßenbereich, im Kreuzungsbereich Mühlwasen und Hohenzollernring, zumindest ein einseitiges Parkverbot erlässt. Dies wurde von der Verkehrsschau abgelehnt.

Nach erneuter Meldung von Ortsvorsteher Holderried wurde der Antrag, nach Prüfung und Ablehnung durch die Verkehrsbehörde und der Bußgeldstelle, nun auch unter Berücksichtigung der Unfallereignisse von der Polizei geprüft. Die Polizei kam zu der Ansicht, dass sich an dieser Stelle aufgrund der Unfälle kein Haltverbot oder Parkverbot begründet. Der Antrag wurde am 11. Februar 2026 erneut abgelehnt.

Zone 30 für Robert-Bosch-Straße abgelehnt

Ebenfalls wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Robert-Bosch-Straße, die von der Ortschaftsverwaltung beantragt wurde, abgelehnt. Da es sich nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet handelt, ist es nicht möglich die Zone 30 auszuweiten, wurde als Begründung für die Ablehnung von der Behörde genannt. Doch damit wollte man sich bei der Ortsverwaltung nicht begnügen.

„Es gäbe noch die Option eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mit dem Verkehrszeichen 274-30 StVO in Bezug auf die Sicherheit anzuordnen. Dies wäre zum Beispiel möglich, wenn der Schulwegteil auf der Robert-Bosch-Straße ein hochfrequentierter Schulweg wäre“ hatte Rüdiger Holderried herausgefunden.

Für diese Begründung wurden von der Ortschaftsverwaltung die Schüleranzahl, deren Schulweg auf der Robert-Bosch-Straße verläuft, bei der Grundschule Bildechingen angefragt. Das Ergebnis war, dass von den 83 Grundschülern 22 die Robert-Bosch-Straße für ihren Schulweg nutzen.

Und auch hier gab es eine behördliche Watschen für den Antragssteller. „Diese Anzahl an Schülern reicht nicht aus, die Straße als einen hochfrequentierten Schulweg auszuweisen“ wurde der Ortsverwaltung mitgeteilt und gleichzeitig der Antrag am 11. Februar 2026 abgelehnt.

„Sollten dennoch Bedenken, was die Sicherheit der Schüler betrifft, bestehen, wäre es am sinnvollsten über die Schule ins Gespräch mit den betroffenen Eltern zu gehen und darum zu bitten, den Schulweg gemeinsam mit den Schülern zu üben, um auf mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen und so die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen“ gab es zur Absage als Tipp noch obendrauf.

„Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bin nach dieser Absage wirklich deprimiert“, so das Resümee von Rüdiger Holderried.

Eine gefährliche Ausweichrennstrecke

Michael Laschinger hatte noch eine Idee, wie man vielleicht über Busunternehmen und Ordnungsamt eine Bestandsaufnahme machen könnte, wie gefährlich der Autoverkehr in der Robert-Bosch-Straße, die er schon des Öfteren als „Ausweichrennstrecke“ bezeichnet hat, doch ist. „Die Verwaltung müsste dann reagieren, einen Akt daraus machen“ so seine Einschätzung. „Da könnte man auch wunderbar blitzen“, so ein zusätzlicher Vorschlag aus dem Gremium.

Ob‘s was nützt?