Die Gebühren fürs Trinkwasser bleiben in St. Georgen unverändert. Beim Abwasser stimmten die Ortschaftsräte allerdings den vorgeschlagenen Erhöhungen zu.
Satzungsänderungen bei Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung war jüngst Thema in allen fünf Ortschaftsräten der Teilorte.
Da lag es nahe, die Gremien Brigachs, Langenschiltachs, Oberkirnachs, Peterzells und Stockburgs gemeinsam in der Mehrzweckhalle in Peterzell tagen zu lassen.
In der Sitzung, die von Peterzells Ortsvorsteher Klaus Lauble geleitet wurde, waren außerdem Stadtkämmerin Blanka Amann sowie Richard Maier und Marcel Fritz, beide von der Firma Heyder und Partner, zugegen.
Empfehlung des Gemeindetags
Zur neuen Wasserversorgungssatzung erläuterte Amann, dass es bei der Änderung darum gehe, eine Empfehlung des Gemeindetags dahingehend umzusetzen, in künftige Satzungen den zu entrichteten Gesamtpreis, also unter Einschluss der Umsatzsteuer, aufzunehmen. Bislang standen da lediglich Nettobeträge.
Die beste Information ist laut Beschlussvorschlag allerdings, dass die Gebühren fürs Wasser unverändert bleiben. Die Kämmerin hielt es allerdings für übertrieben, die Tarife künftig mit bis zu vier Stellen hinter dem Komma anzugeben.
Die Ortschaftsräte stimmten dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung zu.
Bei der Änderung der Abwassersatzung sowie der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben stimmten die Ortschaftsräte allerdings den vorgeschlagenen Entgelterhöhungen mit einstimmigem Votum zu. Marcel Fritz erläuterte die von seiner Firma erarbeitete Gebührenkalkulation. Mit den Gebühren für Abwasser dürften keine Gewinne gemacht werden. Etwaige Überschüsse müssten sich in der Preisgestaltung wiederfinden.
Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung würden gesplittet und getrennt berechnet. Es werde unterschieden zwischen zentraler Schmutzwasserbeseitigung, Regenwasserbeseitigung, Straßenentwässerung.
Jeweils darin enthalten seien beispielsweise Kosten für Kläranlage, Sammler, Kanalisation und weiteres. Hinzu kämen kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsungen. Laut Sitzungsvorlage gibt es beim Schmutzwasser eine Kostenunterdeckung, beim Niederschlagswasser hingegen eine Überdeckung. Beides wird nun teilweise verrechnet und in die Gebührenkalkulation mit aufgenommen. Hier die neuen Tarife: Beim Schmutzwasser steigen die Beträge von 2,46 Euro auf neu 2,97 Euro pro Kubikmeter, beim Niederschlagswasser von bisher 0,32 Euro auf 0,39 Euro pro Quadratmeter Fläche, die Entgelte für sonstige Einleitungen sinken von 30 Euro auf neu 19,54 Euro je Kubikmeter.
Die Gebühren bei Kleinkläranlagen steigen von 99 Euro auf 107,34 Euro, bei geschlossenen Gruben von 72 Euro auf 72,16 Euro, Selbstanlieferer zahlen für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen neu 52,34 Euro, aktuell 43 Euro, für Abwasser aus geschlossenen Gruben neu 17,16 Euro, derzeit 16 Euro – jeweils pro Kubikmeter. Das letzte Wort über die Änderungssatzungen sowie die neuen Gebühren hat der Gemeinderat. Bei dessen Zustimmung treten sie ab 2026 in Kraft.