Aufgrund der häufigen Unfälle an Bahnübergängen bittet die Polizei um mehr Achtsamkeit der Bevölkerung. Foto: Polizei

Polizeipräsidium und Bundespolizeiinspektion setzen auf verstärkte Achtsamkeit. Verhaltensratschläge und Tipps.

Ortenau - Oft sind Unfälle im Schienenverkehr auf Leichtsinn und Sorglosigkeit zurückzuführen. Um dies zu vermeiden oder zu verringern, werben das Polizeipräsidium und die Bundespolizeiinspektion Offenburg für mehr Aufmerksamkeit.

Immer wieder werden die von Schienenfahrzeugen und Bahnanlagen ausgehenden tödlichen Gefahren unterschätzt, wie der tragische Unfall an einem geschlossenen Bahnübergang in Ortenberg vergangene Woche gezeigt hat.

Um dies zu verhindern oder zu vermeiden, sollen die nachstehenden Tipps die Bevölkerung für die große Gefahr sensibilisieren.Grundsätzlich sind Bahnübergänge entweder durch Lichtzeichen, Blinklichter, Halbschranken, Schranken  sowie durch Andreaskreuze und Warnschilder gesichert. Ausnahmen sind in der Regel kleinere Bahnübergänge. In jedem Fall aber hat an Bahnübergängen der Eisenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr.Das Gefahrenpotenzial kann vermindert werden, indem man bremsbereit, mit geringer Geschwindigkeit und aufmerksam an den Übergang heranfährt.

Trotz Warnschildern birgt der Schienenverkehr ein hohes Unfallrisiko

Dabei sollten Signale, Gefahrenschilder und Schranken unbedingt beachten werden. Überholen und Anhalten auf dem Bahnübergang  soll tunlichst vermieden werden. Bei einer Panne auf dem Übergang sollte man sofort aussteigen und beim Näherkommen eines Zugs sich in Sicherheit bringen und Ruhe bewahren.

Das Betreten oder Überqueren der Gleise durch Unbefugte außerhalb von ausgewiesenen Bahnübergängen sind nach der Eisenbahnordnung mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro belegt. Bei Gefährdung des Bahnverkehrs oder einem Unfall handelt es sich sogar um eine Straftat und kann mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.Die Gleise außerhalb vorgesehener Übergänge zu überqueren, auch wenn dies eine Abkürzung darstellt, ist strengstens verboten.

Ein Zug kann sehr schnell und leise heranfahren und stellt somit immer eine tödliche Gefahr dar. Man sollte niemals vor oder hinter einem haltenden Zug die Gleise überqueren, sondern die dafür vorgesehenen Bahnsteige und Wege benutzen. Auch an der Bahnsteigkante lauern Gefahren, da durch die Sogwirkung eines vorbeifahrenden Zugs eine Person in den Gleisbereich gezogen werden kann.

Der Mindestabstand zu den Gleisen beträgt einen Meter. Beim Ein- und Aussteigen aus dem Zug sollte man nicht drängeln und Ruhe bewahren.Auf keinen Fall darf man auf einen Strommast oder einen Zug klettern, da die Oberleitung mit 15.000 Volt gespeist ist. Hier kann es je nach Wetterlage zu einem meterweiten »Überspringen« des Stroms kommen. Auch ohne direkten Kontakt zu stromführenden Bauteilen kann es so zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen kommen.