Die Hühnerhalter entlang des Rheins dürfen ihre Tiere auch weiterhin nicht aus dem Stall lassen. Foto: Murat/dpa

Das Landratsamt verlängert die Schutzmaßnahmen in Folge des Ausbruchs der Vogelgrippe unter Ortenauer Wildtieren bis zum 12. Februar.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat diesen Mittwoch bekanntgegeben, dass die Pflicht, Geflügel in besonders gefährdeten Regionen im Stall oder unter Schutzvorrichtungen zu halten, bis zum 12. Februar verlängert wird.

 

Betroffen ist der Rheinabschnitt von Mannheim bis in den Ortenaukreis sowie ein Abschnitt entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg, teilt das Landratsamt mit. Grundlage sind weitere Nachweise des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln und das dadurch weiterhin erhöhte Risiko einer Ausbreitung.

Im Ortenaukreis gab es bereits im Herbst erste Nachweise des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln. Ende Oktober und Anfang November wurden in Neuried zwei tote Schwäne gefunden, die positiv auf das Virus getestet wurden.

Weitere vier Wildvögel mit Virus nachgewiesen

Das Landratsamt hatte daraufhin Mitte November eine Allgemeinverfügung erlassen: Für alle entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen im Kreis gilt seitdem die Pflicht, Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern.

Seit Inkrafttreten dieser Verfügung sind im Ortenaukreis weitere vier Wildvögel – ein Bussard, eine Kanadagans und zwei Nilgänse – positiv auf das Vogelgrippevirus untersucht worden.

Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) kommt in der aktuellen Bewertung vom 12. Januar 2026 zu dem Ergebnis, dass das Risiko eines Eintrags der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen durch Kontakt zu Wildvögeln weiterhin hoch ist.

Vor diesem Hintergrund verlängert das Landratsamt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die bestehende Aufstallungspflicht im bereits bekannten Gebiet entlang des Rheins bis zum 12. Februar, so die Mitteilung.