Ein Bild, das in der Ortenau niemand sehen will. Deshalb sagt das Landratsamt, was im Wald erlaubt ist und was nicht. Foto: dpa

Landratsamt stellt Regeln für Spaziergänger auf, um Gefahr von Bränden zu minimieren.

Ortenau - Aktuell herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Für weite Teile des Ortenaukreises gilt laut Deutschem Wetterdienst die zweithöchste Gefahrenstufe. Darauf weist das Amt für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis hin und mahnt zu großer Vorsicht.

Die meisten Waldbrände entstünden durch Fahrlässigkeit, beispielsweise durch weggeworfene Zigaretten oder geparkte Autos, die im hohen Gras abgestellt werden. »Im Jahr 2012 sind deutschlandweit bei 700 gemeldeten Waldbränden rund 270 Hektar Wald vernichtet worden«, berichtet Ewald Elsäßer, Leiter des Amts für Waldwirtschaft.

Das Landratsamt hat Regeln aufgestellt, an die sich alle Waldbesucher bei Spaziergängen halten müssen: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Vermeintlich gelöschte Feuer können im Inneren noch sehr heiß sein, ein Windstoß und ein überspringender Funke können zum Waldbrand führen. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

»Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnell die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen«, erklärt Elsäßer.

Nach einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr im Lauf dieser Woche soll die Gefahrenstufe für das Wochenende wieder erhöht werden. Das Landratsamt bittet alle Waldbesucher besonders um Beachtung des Rauchverbots.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenprognose kann im Internet unter www.agrowetter.de/Agrarwetter/waldix.htm abgerufen werden. Eine Karte zum aktuellen Waldbrandgefahrenindex bietet die Homepage des Deutschen Wetterdiensts unter www.dwd.de/waldbrand