Diskotheken sind die ersten, die es trifft: Wegen der erhöhten Inzidenz im Landkreis müssen sie schließen. Bei sportlichen Wettkämpfen und Konzerten gelten ab Freitag neue Besuchergrenzen mit weniger Gästen. Foto: Archivfoto: Braun

Sieben-Tage-Wert seit einer Woche über 10: Erste Einschränkungen ab Freitag.

Lahr - Die Corona-Inzidenz ist im Ortenaukreis über den Schwellenwert von 10 geklettert. Die Folge: Ab Freitag, 30. Juli, greifen erste leichte Verschärfungen. In vielen Bereichen bleibt aber alles wie bisher, etwa in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen.

Seit einer Woche liegen die Sieben-Tage-Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner im Landkreis wieder über der Marke von 10. Seither ist der Wert nicht wieder gefallen und nun greifen wieder etwas verschärfte Bestimmungen, informierte am Donnerstag das Landratsamt.

Der Ortenaukreis rutsche in die Inzidenzstufe zwei der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Diese gilt bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35. Ab Freitag, 30. Juli, kommt es so zu Einschränkungen, etwa bei der Kontakt-Personenzahl, privaten Feiern und öffentlichen Veranstaltungen.

Für Freizeiteinrichtungen bleiben die Regeln gleich, also keine Beschränkungen im Freien oder in geschlossenen Räumen. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen und außerschulischer Bildung. Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 10 liegt, greifen wieder die Lockerungen der Öffnungsstufe. Klettert die Inzidenz über die 35 und das dauerhaft, werden spürbarere Bestimmungen das Leben im Landkreis beschränken. Das sind nun die Punkte, die ab Freitag im Landkreis gelten:

Kontaktbeschränkungen: Da gibt es nun neue Höchstgrenzen. Statt bisher 25 dürfen sich nun höchstens 15 Menschen aus vier Haushalten treffen. Kinder zählen nicht. Auch Geimpfte und Genese zählen bei diesen Höchstgrenzen nicht: Wer also zum Beispiel 20 Geimpfte einlädt, kann weitere 15 Ungeimpfte ins Haus lassen.

 Private Veranstaltungen: Im Freien sind bei Hochzeiten oder Geburtstagen nun höchstens 200 Gäste zugelassen (bisher 300). In geschlossenen Räumen dürfen es maximal 200 sein (bisher 300), sofern diese geimpft, genesen oder getestet (3G) sind.

Öffentliche Veranstaltungen: Für Konzerte, Theater, Stadtfeste und Flohmärkte zum Beispiel gilt im Freien nun die Obergrenze von 750 Gästen (bisher 1500). Ab 200 Besuchern sind Masken nun Pflicht. In geschlossenen Räumen dürfen es höchstens 250 Gäste sein oder der Saal maximal zu 20 Prozent genutzt werden. 3G ist dann nicht nötig. Will der Veranstalter mehr Gäste reinlassen, muss er die Besucher auf Impfung, Genesen oder Test hin überprüfen.

Gastronomie: Auch hier bleibt fast alles beim Alten. Restaurants, Kneipen und Imbisse sowie Spielhallen bleiben offen. In geschlossenen Räumen gilt jedoch nun Rauchverbot, also in Shisha-Bars und Raucherkneipen.

 Freizeiteinrichtungen: Schwimmbäder, Freizeitparks und Hochseilgärten haben weiterhin keine Beschränkungen der Gästezahl. In Bädern kommt es aber weiterhin zu Begrenzungen der gleichzeitigen Schwimmer im Becken.

Musikschulen & Co: Volkshochschulen und Musik- und Kunstschulen können weiter ohne Personenzahl-Begrenzung arbeiten.

 Kultureinrichtungen: Museen, Galerien, Büchereien, Archive und Gedenkstätten bleiben weiter unbegrenzt.

Einzelhandel: Keine Veränderung, alles bleibt offen, ohne Kundenbegrenzung.

Sport: Sowohl im Freien als auch drinnen gibt es keine besonderen Regelungen für Sportvereine beim Training.

Sportwettkämpfe: Hier werden die Regeln schärfer. Im Freien sind nun nur noch 750 (bisher 1.500) Gäste erlaubt, sobald es mehr als 200 sind, gilt Maskenpflicht.

Diskotheken: Sie haben mit Stufe zwei Pech. Ab Freitag sind sie wieder geschlossen, nachdem sie erst vor kurzem wieder öffnen durften. Bisher galt, dass pro zehn Quadratmeter ein Gast hinein durfte.

Hotels und Beherbergung: Auch hier weiterhin alles offen, keine Veränderung.

Massagen & Co: Körpernahe Dienstleistungen brauchen wie bisher Masken, falls nicht möglich, gilt 3G.

Tourismus: Bei Schifffahrt, Seilbahnen und touristischem Busverkehr ist alles erlaubt.

Prostitution: Weiterhin darf man nur geimpft, genesen oder getestet ins Bordell nach Offenburg, jetzt sind weniger Nutzer zugelassen.

Maskenpflicht: Menschen ab sechs Jahren müssen Masken tragen. Außer, sie haben ein Attest. In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen und Feiern braucht es keine Maske. Auch in der Innen-Gastronomie ist während des Essens keine nötig, auch nicht beim Sport. Im Freien ist sie aufzusetzen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Steigen die Inzidenzwerte weiter und überschreiten dauerhaft die nächste Grenze von 35, werden in vielen Bereichen spürbare Einschränkungen greifen. Es gäbe vor allem Personenzahl-Begrenzungen.Hier Beispiele

Private Feiern kleiner: Hochzeiten und Geburtstage würden auf 50 Gäste begrenzt, auch im Freien.

 Weniger Kunden: Im Handel würde es Zugangsbegrenzungen geben. Ein Kunde pro zehn Quadratmeter.

 Übernachten mit 3G: In Hotels käme man nur mit 3G. Auch in Restaurants gälte 3G und je nach Raumgröße eine Gästezahlbegrenzung.

Sport nur mit 3G: Training wäre nur für Geimpfte/Getestete oder Genesene in der Gruppe möglich.