Jedes Jahr gibt es Obst, das nicht mehr zum Saftpressen geeignet ist und weggeworfen wird. Foto: R. Haid

Äpfel dürfen nicht mit Grüngut entsorgt werden.

Ortenau - Wenn Äpfel im Hausgarten reifen, gibt es auch immer wieder Fallobst. Das darf bei den Grüngutsammelstellen im Ortenaukreis nicht angenommen werden, teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mit. Die daraus entstehenden Sickersäfte könnten auf den Sammelstellen zu Bodenbelastungen führen, erklärt Abfallberater Hanspeter Püschel.

Die Abfallberatung gibt daher folgende Hinweise zur Entsorgung von Kleinmengen an Fallobst: Eingesammelte Äpfel, die weder für den Verzehr noch für die Saftpresse taugen, können in kleinen Mengen problemlos im Hauskompost mitkompostiert werden. Größere Mengen sollten allerdings in zeitlichen Abständen nach und nach aufgebracht und die einzelnen Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Erde abgedeckt werden. »Fallobst darf auch über die Graue Tonne oder Rote Zusatzmüllsäcke zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Es ist dort geradezu erwünscht«, so Püschel weiter. Denn: In der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Kahlenberg in Ringsheim wird der Inhalt der Grauen Tonne verwertet. Aus dem Fallobst und anderen organischen Abfällen wird Biogas erzeugt, das im eigenen Blockheizkraftwerk vor Ort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt wird.

Natürlich kann Fallobst auch direkt beim Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg in Ringsheim, allerdings gebührenpflichtig (2,10 Euro für zehn Kilogramm), angeliefert werden.

Kleinmengen aus Hausgärten nehmen auch private Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis gegen Entgelt an (siehe Infokasten). Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Anlagen stehen auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de . Die Anlieferungsbedingungen und Preise sollten jeweils direkt dort erfragt werden.