Die Länder befürworten mehrheitlich eine Gesetzesvorlage zur Widerspruchslösung bei der Organspende. Nun beraten Bundesregierung und Bundestag.
Der Bundesrat hat eine Länderinitiative für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende verabschiedet. Die Mehrheit der Länder spricht sich dafür aus, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Der entsprechende Gesetzesantrag wird nun dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Die Widerspruchslösung sei aufgrund zu geringer Transplantations-Zahlen „zwingend erforderlich“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in der Länderkammer. Diese sei „keine Zwangsverpflichtung - jede und jeder ist frei zu sagen, ich spende meine Organe nicht“.
Keine Pflicht zur Spende von Organen
Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt in dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Die Widerspruchslösung sähe aber vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert hat. Der Widerspruch kann im Organspende-Register, einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden.
Die Länder begründeten ihre Initiative mit der geringen Zahl an Organspenderinnen und -spendern: Diese stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, heißt es in dem Entwurf. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.
Stellungnahme der Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen
Der von acht Bundesländern initiierte Entwurf war bereits bei der letzten Bundesratssitzung Mitte Juni vorgestellt worden. Anschließend beriet der Gesundheitsausschuss der Länderkammer den Entwurf. Er geht nach der nun erfolgten Abstimmung an die Bundesregierung, welche ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme versieht und dann dem Bundestag zuleitet. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich dieser mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es allerdings nicht.
Neben dem Bundesrat unternahm vergangene Woche auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen ein Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen, das im Frühjahr 2025 zu einem Gesetzesbeschluss führen soll.
Karl Lauterbach unterstützt die Widerspruchslösung
Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2020 über eine Widerspruchslösung abgestimmt, damals gab es aber keine Mehrheit dafür. Verabschiedet wurde dann das Modell zur so genannten Entscheidungslösung: Das heißt, jeder Mensch soll von sich aus dokumentieren, ob er Organe spenden will oder nicht.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die beiden Initiativen für die Widerspruchslösung bereits begrüßt. Kritik kam hingegen von Patientenschützern und der FDP.