Die Aussage vor Gericht fällt oft besonders schwer. Foto: picture alliance / Silas Stein/dpa

Egal wie hoch die Strafe am Ende ausfällt, für die Opfer ist sie nie hoch genug. Dennoch wollen manche Frauen die Straftat anzeigen. Was sie erwartet.

„Wir glauben den Opfern immer“, sagt die Außenstellenleitung Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer Weisser Ring Zollernalbkreis Heike Dachs im Gespräch mit unserer Redaktion. „Das ist unsere Aufgabe.“ Wenn sich jemand bei der Opferhilfe meldet, bieten ehrenamtliche Mitarbeiter Unterstützung in Form von persönlichem Beistand und psychologischer Unterstützung bis hin zu praktischer Hilfe in Notlagen an. „Wir begleiten die Betroffenen beispielsweise zur Polizei oder beim Gerichtsprozess“, so Dachs. „Wir müssen nicht wissen, was da genau vorgefallen ist.“

 

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht ist das aber anders. „Natürlich hat der Angeklagte das Recht sich die Vorwürfe anzuhören und sich zu verteidigen“, so Dachs. Dennoch beginnen bereits hier Ungleichbehandlungen: „Die Opfer müssen sich oft Glaubwürdigkeitsgutachten unterziehen lassen, der Angeklagte aber nicht.“ In gewisser Weise liegt das in der Natur der Sache: Das Opfer ist bei Sexualdelikten oft der einzige Zeuge der Tat. „Die Beweislage wird erschwert, wenn der Beschuldigte die Tat leugnet“, wie in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei diesbezüglich geschildert wird. Das Opfer gerate vor Gericht zusätzlich unter Druck, weil eine Verurteilung des Täters dann entscheidend von der Glaubwürdigkeit des Opfers abhängt.

Ist das Opfer glaubwürdig?

In der Aussagepsychologie wird zwischen Berichten über selbst erlebte Ereignisse und erfundenen Geschichten systematisch unterschieden, heißt es in der Zeitschrift weiter. „Eine Falschaussage muss gewissermaßen völlig neu konstruiert werden, während eine erlebnisbegründete Aussage lediglich aus dem Gedächtnis heraus rekonstruiert werden muss, was geringere Anforderungen an die kognitive Leistungsfähigkeit des Zeugen darstellt.“ Das betreffe sowohl die Art und Weise der Schilderung, beispielsweise in Bezug auf Lebendigkeit, Detailreichtum und Originalität, wie auch die inhaltliche Konstruktion.

Damit das funktioniert sollten Betroffene das Geschehene nicht zu oft schildern. „Wir fragen deshalb grundsätzlich nicht nach Details zu dem was vorgefallen ist“, sagt Dachs. „Das Wiedergeben des Erlebten soll bei der Polizei und vor Gericht so ursprünglich wie möglich sein.“

Prozess ist nicht einfach

„Für die Opfer ist der gesamte Gerichtsprozess meistens sehr belastend“, sagt Dachs. „Am schwersten ist dabei meistens die erneute Aussage vor Gericht.“ Der Richter müsse häufig viele intime Fragen stellen und insbesondere die Vernehmung durch den Verteidiger könne sehr unangenehm sein. Nicht nur müssen die Opfer das Erlebte dadurch erneut erleben, häufig passiert dies zudem vor den Augen der Öffentlichkeit und insbesondere vor Freunden und Bekannten des eigenen sozialen Umfelds. „Sehr häufig sind die Täter keine Unbekannten, sondern der ehemalige Partner oder andere Personen aus dem näheren Umfeld. Gerade deren Angehörige sind oft im Gerichtssaal anwesend.“

Urteil enttäuscht immer

„Egal wie hoch die Strafe ausfällt, für die Betroffenen ist sie nie hoch genug“, sagt Dachs. „Den Betroffenen wurde Schlimmes angetan, was sie oft Jahre, Jahrzehnte oder gar lebenslang belastet, während die Täter oft mit einer Geld- und Bewährungsstrafe davonkommen. Die Opfer gewinnen bei einem Prozess nie.“

Wahnsinnig hoch fällt diese jedoch grundsätzlich eher nicht aus. Bei sexuellen Übergriffen mit Gewaltanwendung muss zwar mit einem Mindeststrafmaß von zwei und einem Höchststrafmaß von fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe gerechnet werden. Im Durchschnitt wurden 2024 laut der Kriminalpolitischen Zeitschrift jedoch Strafen von nur 22,5 Monaten verhängt. Der Großteil der Strafen liegt damit also unter 24 Monaten, und wurde in 99,07 Prozent der Fälle zur Bewährung ausgesetzt.

Etwa 25 Prozent der Gerichtsprozesse enden in einem Freispruch des Angeklagten. „Ein Freispruch ist natürlich eine Katastrophe für das Opfer“, so Dachs. „Wir versuchen dann zu erklären, dass das nicht zwangsweise bedeutet, dass einem nicht geglaubt wird, sondern, dass die Beweise nicht ausgereicht haben, um die Schuld zu beweisen.“ Wäre die Anschuldigung unglaubwürdig gewesen, wäre es schließlich gar nicht zu einer Anklage gekommen, so Dachs.

Anzeige sinnvoll?

Angesichts dieser Umstände stellt sich die Frage, ob es für Frauen überhaupt ratsam ist, nach einer Vergewaltigung zur Polizei zu gehen. „Wir können den Betroffenen diese Entscheidung nicht abnehmen“, sagt Dachs. „Wir klären sie darüber auf, was sie erwartet und unterstützen sie dabei eine Entscheidung zu treffen.“

Die meisten Opfer, die sich beim Weißen Ring melden, würden sich jedoch trotz allem für eine Anzeige entscheiden. Der Grund: „Selbst wenn die Strafe nicht so hoch ausfallen sollte, ist der Täter damit vorbestraft“, so Dachs. „Sollte er rückfällig werden, wirkt sich das vor Gericht strafschärfend aus.“ Dies führe in der Regel dazu, dass das Gericht eine Strafe verhängt, die sich im oberen Bereich des gesetzlichen Strafrahmens bewegt. „Die meisten Frauen tun es, damit es anderen nicht auch passiert.“

Falschaussagen bei sexuellen Übergriffen – Zahlen, Daten, Fakten

Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden in Deutschland 2023 insgesamt mehr als 126 000 Sexualstraftaten registriert. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag der Frauenanteil der Opfer bei 86,7 Prozent. Die weit überwiegende Anzahl der Tatverdächtigen bei Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer ist laut BKA männlich. So liegt ihr Anteil bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff bei 98,9 Prozent, bei sexueller Belästigung bei 98,7 Prozent und beim sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ab 14 Jahren bei 95,5 Prozent.