Rund 9000 Frauen und ihre Kinder jährlich können laut dem jüngsten Bericht der Bundesregierung keine Zuflucht in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden. Foto: dpa

Kommunen und Kreise schieben sich häufig die finanzielle Verantwortung zu. Träger fordern eine bundesweit einheitliche Regelung.

Stuttgart - Die Stuttgarter Frauenhäuser müssen Frauen und Kinder in Notsituationen häufig abweisen. Die Plätze und therapeutischen Hilfen, insbesondere für kranke Klienten, reichen nicht aus. Deshalb arbeiten die Betreiber an neuen Konzepten.

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (Zif) schlägt Alarm: Rund 9000 Frauen und ihre Kinder jährlich können laut dem jüngsten Bericht der Bundesregierung keine Zuflucht in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden. Meist sind die Frauenhäuser überfüllt, und/oder es fehlt am Geld. Ursache für Letzteres ist, dass nicht einheitlich geregelt ist, wer eigentlich die Kosten übernimmt.

In Stuttgart ist die Lage mit zwei Frauenhäusern, einem städtischen und einem autonom geführten, nicht ganz so aussichtslos wie in vielen anderen Regionen. „Der Frauenhausbeirat unterstützt uns, wo er nur kann“, lobt Waltraud Fritschi, Leiterin des städtischen Frauenhauses, die Hilfen für ihre Institution. Dennoch seien Defizite auch in Stuttgart nicht von der Hand zu weisen: „Weil die Herkunftsgemeinden für die Finanzierung der Plätze zuständig sind, kann es schwierig werden, in Stuttgart eine Frau aus einem anderen Landkreis unterzubringen“, sagt Fritschi.

Forderung nach einer bundesweit verbindlichen Regelung

Immer wieder forderten Landkreise Berichte darüber an, wieso eine Frau Schutz suche und ob dies wirklich notwendig sei, ehe die Behörde zur Kostenübernahme bereit sei. „Ein solcher Bericht verstößt gegen unsere Schweigepflicht, daher haben wir für solche Fälle ein Standardschreiben“, erklärt Katharina Simon, die als Diplom-Sozialpädagogin mit den Bewohnerinnen des städtischen Frauenhauses arbeitet.

Die gleiche Problematik stellt sich auch beim autonomen Frauenhaus, auch hier gibt es Tagessätze, die von der jeweiligen Herkunftskommune getragen werden muss. Die Forderung nach einer bundesweit verbindlichen Regelung unterstützen beide Stuttgarter Frauenhäuser. „Uns würde vorerst schon eine Lösung auf Landesebene genügen“, sagt Isolde Faller vom Sozialamt, die das städtische Frauenhaus betreut. Derzeit werde die Verantwortung nur zwischen Herkunftsgemeinde und der Stadt Stuttgart hin- und hergeschoben.

„Bei 280 Anfragen konnten wir 2011 nur 61 Frauen aufnehmen“

Einen Frauenhausplatz für jeweils 7500 Einwohner fordert Zif, um den bundesweiten Bedarf annähernd zu decken. Das wären 80 Plätze für Stuttgart, acht mehr, als die beiden Frauenhäuser anbieten können. „Wir müssen leider viele Frauen weitervermitteln“, sagt Heidi Graf-Knoblauch vom autonomen Frauenhaus. Sehr oft sei das Haus voll belegt, so dass bis zu drei Frauen täglich weiterverwiesen werden müssten.

Im städtischen Frauenhaus sind Ablehnungen ebenfalls an der Tagesordnung: „Bei 280 Anfragen konnten wir 2011 nur 61 Frauen aufnehmen“, sagt Waltraud Fritschi. „Wir sehen einen Bedarf vor allem für suchtkranke und psychisch erkrankte Frauen.“ Für sie habe man derzeit keinen Platz. Auch Frauen mit schwerer Behinderung könnten momentan nicht aufgenommen werden, und die Therapiemöglichkeiten für Kinder seien ausbaufähig. Nur drei von etwa 16 Kindern könne man momentan dabei helfen, erlebte Gewalt zu verarbeiten.

„Schön wäre ein Nothaus, das bei Bedarf geöffnet werden könnte“, meint Isolde Faller, „oder ein individuell einsetzbares Budget von etwa 40 000 Euro.“ Damit könne man Lösungen für spezielle Fälle anbieten. Denkbar sei auch ein Haus ohne anonyme Adresse, da sich nicht alle Frauen und Kinder vor einem Peiniger verstecken müssten. Dort könne man erproben, wie die verschiedenen Hilfen für Frauen und Kinder an Ort und Stelle zusammenzuführen sind.

„Das sind jedoch erste Überlegungen, die zu diskutieren sind“, betont Isolde Faller. Derzeit stünden viele Möglichkeiten zur konzeptionellen Weiterentwicklung im Raum, die im Oktober mit den Gemeinderätinnen erörtert werden sollen.