Der Vergewaltigungsprozess am Landgericht Tübingen geht weiter. Foto: dpa/Tom Weller

Der 23-jährige, der zwei minderjährige Ex-Freundinnen vergewaltigt haben soll, war vorbestraft. Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern bekam er eine Jugendstrafe zur Bewährung. Er befand sich zwischenzeitlich in Therapie – sah aber weiterhin eine Teilschuld bei den Opfern.

Der dritte Verhandlungstag vor dem Landgericht Tübingen im Prozess um die mutmaßlichen Vergewaltigungen zweier minderjähriger Frauen aus dem Kreis Calw durch einen 23-jährigen brachte neue Details über dessen Vorgeschichte ans Licht. Es war bereits bekannt, dass er zu Beziehungen mit deutlich jüngeren Frauen und Mädchen neigte – und er in diesem Zusammenhang am Amtsgericht in Böblingen wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde.