Marion Gentges verteidigt ihr Vorgehen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wie weit dürfen Richter bei Personalentscheidungen mitreden? Das Justizministerium und die Vertreter der rechtsprechenden Gewalt sind uneins.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat ihr Vorgehen im Streit um die Neubesetzung des Chefpostens beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verteidigt. Wie berichtet, hatte sich der Präsidialrat der Richter gegen die Kandidatin Beate Linkenheil gestellt, die vom Ministerium vorgeschlagen wurde, und stattdessen für Landgerichtspräsident Andreas Singer plädiert. Gentges reichte daraufhin Klage gegen die Entscheidung des Präsidialrates bei Verwaltungsgericht Stuttgart ein – und sieht sich einem Sturm der Entrüstung ausgesetzt. Unter anderem der deutsche Richterbund zeigt sich „entsetzt über den Angriff auf die Gewaltenteilung“.

 

Kein Angriff auf die Gewaltenteilung

Diesen Vorwurf weist die Justizministerin in aller Deutlichkeit von sich. Der Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei bei seiner Erklärung als Gremium der Personalvertretung tätig geworden und eben nicht als Richter, sagt Gentges, die am Dienstag vor dem Ständigen Ausschuss des Landtages zu diesem Thema Stellung nahm. Schon aus diesem Grund sei ihr Vorgehen kein Angriff auf die Gewaltenteilung. Jetzt sei es am Stuttgarter Verwaltungsgericht „auf Basis von Recht und Gesetz“ zu klären, wie auch in Zukunft mit ähnlich gelagerten Angelegenheiten umzugehen sei.

Wie weit geht das Mitspracherecht?

Inhaltlich sind sich das Ministerium und der Personalrat nicht darüber einig, wie weit das Mitspracherecht der Richter bei Personalentscheidungen geht. Sie sei an das Grundgesetz gebunden und dürfe lediglich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Kandidaten zur Grundlage ihrer Entscheidung machen, sagt Gentges. Hätte sie dagegen verstoßen, dann hätte das von den Richtern gerügt werden können. Das sei aber nicht geschehen, so die Ministerin. Der Präsidialrat habe keine Fehler in ihrem Auswahlprozess gerügt, sondern lediglich eine eigene, andere Entscheidung getroffen. Nach Ansicht des Ministeriums ist dieses Vorgehen nicht rechtens.

Auch die Kritik aus Reihen der Landtags-Opposition, wonach der Richterwahlausschuss umgangen werde, lässt das Ministerium nicht gelten. Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen durch den Präsidialrat sehe das Gesetz ausdrücklich vor. Der Richterwahlausschuss sei danach am Zuge.