Ist ein Rettungswagen ohne Sirene und Blaulicht unterwegs, gelten für den Fahrer dieselben Regeln wie für andere Autofahrer. (Symbolfoto) Foto: PMDesign – stock.adobe.com

Gelten für Rettungsfahrzeuge Sonderregeln, wenn sie nicht mit Sirene und Blaulicht unterwegs sind? Das hat sich eine Autofahrerin aus dem Kreis Rottweil gefragt, nachdem sie sich von einem Rettungswagen bedrängt gefühlt hat. Wir haben beim DRK nachgefragt.

Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) biegt auf eine Landstraße im Kreis Rottweil ein. Sirene und Blaulicht sind ausgeschaltet. Mit auf dieser Strecke erlaubten 100 km/h fährt der DRK-Fahrer hinter einem anderen Auto her, schließt auf und fährt nah heran, bis der erforderliche Sicherheitsabstand von 50 Metern nicht mehr eingehalten werde. Das berichtete die Autofahrerin unserer Redaktion.

Immer noch sind Sirene und Martinshorn bei dem Rettungsfahrzeug ausgeschaltet, doch der Fahrer wird nicht langsamer. Nur kurzzeitig vergrößert sich in einer Kurve der Abstand zum Auto, bevor das größere Fahrzeug wieder aufschließt. Die Autofahrerin fühlt sich bedrängt, fährt weiter nach rechts und überlegt, ob sie in eine Parklücke fahren soll, um den Rettungswagen vorbeizulassen. Doch noch immer ist keine Sirene zu hören. Das Einsatzfahrzeug macht keine Anstalten, überholen zu wollen, gibt auch keine Lichtzeichen.

Wenig später sieht die Fahrerin im Gegenverkehr einen anderen Rettungswagen, der - auf den ersten Blick ebenfalls ohne den Sicherheitsabstand einzuhalten - hinter einem anderen Auto fährt.

Nicht im Einsatz: keine Sonderregeln

War das Verhalten der beiden Rettungswagenfahrer rechtens? Hätten die Autofahrer sich anders verhalten müssen? Wir haben beim DRK Landesverband Baden-Württemberg nachgefragt, ob für Rettungsfahrzeuge, die nicht im Einsatz sind, Sonderregeln gelten. Die klare Antwort von Sprecher Udo Bangerter: "Nein."

Sind Rettungsfahrzeuge nicht im Einsatz, müssen sich die Fahrer an die Verkehrsregeln halten, die auch für andere Autofahrer gelten. Das gilt auch für den Sicherheitsabstand, bestätigt Bangerter. Einem Einsatzfahrzeug ohne eingeschalteter Sirene müsste man nicht Platz machen. Verursacht der Fahrer durch Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands zum Beispiel einen Auffahrunfall, drohen dieselben Strafen und Bußgelder wie für Autofahrer, so Bangerter. Demnach müssen sich auch DRK-Fahrer an die Straßenverkehrsordnung halten, die Regeln beachten und dürfen nicht drängeln oder den Sicherheitsabstand missachten.

So verhält man sich bei Blaulicht und Martinshorn

Und wie sieht es im Einsatz aus, wenn Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet sind? Auch dann müssen sich die Rettungsfahrzeug-Fahrer an die Regeln halten und dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Allerdings müssen diese sich anders verhalten, wenn sie die Sirene hören.

Um einen Auffahrunfall zu verhindern, sollten Fahrer nicht abrupt abbremsen, sondern langsamer fahren. Darüber informieren die Malteser. Fußgänger sollten zügig die Straße verlassen, beziehungsweise diese nicht überqueren.

Der nächste Schritt sei, zu überprüfen, woher das Einsatzfahrzeug kommt. Bis das klar ist, sollte langsam weitergefahren werden. Fußgänger und Radfahrer sollten "im Zweifelsfall stehen bleiben und nicht noch schnell über die Kreuzung flitzen", so die Malteser. Weiß man, woher das Rettungsfahrzeug kommt, muss man als Verkehrsteilnehmer herausfinden, wohin es will und ob man im Weg ist.

Als letzten Schritt müssen alle Verkehrsteilnehmer dem Rettungsfahrzeug Platz machen, wenn es Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet hat. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschrieben. An einer roten Ampel sollte man eine Rettungsgasse bilden. Zur Not ist es laut Malteser auch erlaubt, die Haltelinie zu überfahren. Wird man dadurch geblitzt, kann man Datum und Uhrzeit notieren und dies als Widerspruch einreichen.

Da man im Kreisverkehr nicht ausweichen kann, sollte man im Kreisel bleiben und so lange herum fahren, bis die Rettungsfahrzeuge ihn verlassen haben.

Regeln auf der Landstraße

Wie hätte sich die Autofahrerin auf der Landstraße im Kreis Rottweil verhalten sollen, hätte das Rettungsfahrzeug Blaulicht und Sirene angehabt? Auch hier gilt: langsamer und möglichst weit rechts fahren. Bei zu hohem Tempo ausweichen kann dazu führen, dass man ins Schleudern gerät und von der Straße abkommt, warnen die Malteser.

Kommt einem das Rettungsfahrzeug entgegen, sollte man zuerst überprüfen, ob es freie Fahrt hat. Ist dies der Fall, kann man normal weiterfahren. Wenn nicht, und die Einsatzkräfte Fahrzeuge vor ihnen überholen müssen, sollte man auch auf der Gegenspur langsamer und möglichst weit rechts fahren.