Bei den sommerlichen Temperaturen freuen sich viele auf ein Sonnenbad. Der ein oder andere legt sich dafür auch nackt in den eigenen Garten oder auf den Balkon. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Sei es, um ohne Bikini-Abdruck braun zu werden, oder einfach um das Gefühl von Freiheit zu zelebrieren – besonders im eigenen Garten kennen viele bei diesem Thema keine Gnade und sonnen sich komplett nackt.
Stimmt in diesem Fall die Annahme, dass man auf dem eigenen Grundstück machen darf, was man will? Und was, wenn sich die Nachbarn daran stören?
Grundsätzlich gilt: In den eigenen vier Wänden, in seinem Garten und auf dem Balkon kann man machen, was man möchte, solange man dabei nicht gegen ein Gesetz oder die geltende Hausordnung verstößt. Das bestätigt Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem YouTube-Video auf dem Kanal der Kanzlei wbs.legal zu diesem Thema.
Erlaubt, wenn sich niemand belästigt fühlt
Prinzipiell ist das nackte Sonnenbad im eigenen Garten und auf dem Balkon also erlaubt, wenn sich andere durch das Nacktsein nicht belästigt fühlen. So steht es auf der Website des Bußgeldkataloges 2024. Doch das ist der springende Punkt. Fühlen sich Nachbarn oder andere Mieter jedoch gestört, kann das textilfreie Sonnenbaden im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Im Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes heißt es dazu: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“
Meist wird in diesem Fall von den Gerichten individuell entschieden, ob derartige Vorwürfe berechtigt sind. Dabei spielen die Umstände eine Rolle: Bei einem Garten mit Sichtschutz und beschränkter Einsicht der Nachbarn in den Garten oder auf den Balkon, ist es schwer eine Ordnungswidrigkeit festzustellen und zu überprüfen. Auch wenn der Nachbar „im Einzelfall mal nackt zu sehen war“, liegt laut Solmecke noch keine Ordnungswidrigkeit vor.
Kann Nacktheit verboten werden?
Wenn sich jemand allerdings regelmäßig und gut sichtbar unbekleidet, quasi auf dem Präsentierteller, zeigt, und vielleicht auch noch von Kindern zu sehen ist, wird die Situation eine andere. Das wiederum könnte durchaus eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in diesem Sinne könnte diese „zu viel Nacktheit auch verboten werden“, erklärt der Anwalt im Video. Außerdem kann dann ein Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro fällig werden.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Ordnungsamt oder die Polizei der richtige Ansprechpartner für Betroffene, um die Situation zu überprüfen.
Ist es verboten, nackt in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein?
Wer sich nicht nur in seinem Garten, sondern auch im Wald oder am Strand nackt aufhalten möchte, bricht damit kein Verbot.
Dennoch gilt auch hier, dass FKK untersagt werden kann, wenn es zu einer „ Belästigung der Allgemeinheit“ kommt.