Weil das Wohnprojekt in der Lahrer Hochstraße stockt, geht der Investor einen neuen Weg – und könnte so die Einwände von Gemeinderat und BI umgehen. Die Stadt steht vor einem Dilemma.
„Wir sind nach wie vor sehr an dem Projekt interessiert und arbeiten dementsprechend weiter daran“ – mehr will Fred Gresens, Vorstandsvorsitzender der Gemibau, auf LZ-Nachfrage „nach den Geschehnissen der vergangenen Monate“ aktuell nicht sagen. Indes, der Schritt, den die Offenburger Baugenossenschaft jetzt gegangen ist, birgt viel Zündstoff und setzt die Stadt mächtig unter Zugzwang.
Hintergrund: Die Bebauung in der Hochstraße war schon vor mehr als vier Jahren erstmals Thema im Technischen Ausschuss. Ende 2022 segnete der Gemeinderat das Aufstellen des Bebauungsplans ab, vor gut einem Jahr sollte das Gremium dessen Offenlage beschließen. Doch Anwohner gründeten eine Bürgerinitiative – und hatten Erfolg: Der Beschluss wurde vertagt.
Bebauungsplan wurde mehrfach abgelehnt
Im Oktober, nach Gesprächen zwischen Verwaltung, Bauherr und BI, behandelte der Gemeinderat einen modifizierten Plan. Doch der BI gingen die Änderungen nicht weit genug und sie durfte wiederum jubeln: Mit 18:11-Stimmen lehnten die Stadträte die Offenlage ab. Zuletzt wurden im Dezember nochmals aktualisierte Versionen des Vorhabens im Technischen Ausschuss abermals abgelehnt.
Bauvoranfrage nach Paragraf 34
Mit dem Versuch, einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen, ist die Gemibau bislang den zeitaufwendigen, teuren und grundsätzlich rechtssicheren Weg gegangen. Weil sie auf diesem aber nicht weiterkommt, versucht sie es nun anders: Die Stadtverwaltung bestätigte am Mittwoch LZ-Informationen, wonach für das Wohnprojekt in der Hochstraße dieser Tage eine Bauvoranfrage nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs im Rathaus eingegangen ist. Laut dieser Vorschrift ist ein Vorhaben auch ohne entsprechenden Bebauungsplan zulässig, wenn es – vereinfacht gesagt – von Art und Größe zu den umliegenden Gebäuden passt. Der Clou: Über diese Frage entscheidet allein die Baubehörde der Stadt, die dabei nur Gesetz und Rechtsprechung in den Blick nehmen darf, Ansichten und Befindlichkeiten der Gremien und Akteure vor Ort müssen außen vor bleiben.
Die Gemibau scheint bei ihrem neuen Vorstoß mehr als weniger in die Vollen zu gehen: Nach Angaben der Stadtverwaltung orientiert sich der eingereichte Entwurf – „mit geringen Abwandlungen“ – an der im Oktober vom Gemeinderat abgelehnten Vorlage.
Im schlimmsten Fall droht der Stadt eine Klage
Ursprünglich hatte der Investor vier viergeschossige Häuser mit insgesamt 41 Wohnungen geplant. Erst im weiteren Verlauf waren drei abgespeckte Planungen vorgelegt worden, mit weniger Stockwerken und entsprechend weniger Wohneinheiten sowie einer kleineren Tiefgarage.
Ruf nach einem Gesamtkonzept
Freilich fand weder eine der erdachten Varianten bei den Stadträten eine Mehrheit, noch konnten sie die Bürgerinitiative überzeugen. Die Anwohner der Hochstraße, die rund 500 Meter nördlich des Stadtzentrums zwischen Burgheimer und Obertorstraße liegt und vornehmlich hochwertige Villen und Einfamilienhäuser beheimatet, hatten in der Vergangenheit mehrfach Kritik geäußert. Sie lautet kurz zusammengefasst: Das Gemibau-Vorhaben sei zu groß dimensioniert und die Verkehrserschließung zu wenig durchdacht. Stattdessen wurde der Ruf nach einem baulichen Gesamtkonzept für das Areal am Schutterlindenberg laut, um den „stadtbildprägenden Charakter“ zu erhalten.
Rathaus in der Zwickmühle
Eine Forderung, die die Stadt grundsätzlich bereit ist umzusetzen, wie OB Markus Ibert zuletzt deutlich machte. Gleichzeitig stand die Verwaltung bislang aber auch hinter den Plänen der Gemibau, in der Hochstraße neuen Wohnraum zu schaffen. Nun droht eine Zwickmühle: Entweder man gibt der Bauvoranfrage statt und verscherzt es sich mit der Bürgerinitiative und der Mehrheit des Gemeinderats. Oder man lässt die Gemibau abblitzen und zieht so den Unmut eines Großinvestors (siehe Info) auf sich, der im schlimmsten Fall gegen die Stadt klagen könnte.
Es werde nun geprüft, ob das Vorhaben „nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zulässig ist“, ließ das Rathaus am Mittwoch wissen. Zu den Folgen der beiden möglichen Ergebnisse äußerte man sich derweil nicht. Nur so viel: „Bei Erforderlichkeit wird der Gemeinderat über weitere Schritte beraten.“
Aktuelles Projekt
Die Gemibau mit Sitz in Offenburg hat in Lahr bereits zahlreiche Projekte umgesetzt, viele im Sozialwohnungsbereich. Aktuell entstehen zwischen Jamm- und Geigerstraße drei Häuser mit 53 Wohnungen und zwei Wohngruppen. Zudem wird ein fünfstöckiges Wohnhaus sowie eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen realisiert. Die Wohnungen sollen Ende des Jahres, die Kita schon im Herbst fertig sein.