Die Neubemessung der Grundsteuer beschäftigt derzeit Eigentümer wie Finanzverwaltung gleichermaßen. Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Die Vorgabe zur Online-Übermittlung der Daten ans Finanzamt, wird in Ausnahmefällen aufgehoben. An der jüngsten Software-Panne liegt das nicht.

Die Steuersoftware Elster ist in den vergangenen Tagen wegen des Ansturms jener zusammengebrochen, die ihre Daten im Zuge der Grundsteuerreform dort hinterlegen wollten. Dass die Finanzbehörden auf die elektronische Übermittlung bestehen, hat bei nicht wenigen Eigentümern für Unmut gesorgt.

 

Vordruck beim Finanzamt holen

Seit dem 1. Juli geben die Finanzämter sogenannte „Erklärungsvordrucke“ aus, mit denen Eigentümer die Vorgabe zur Online-Übermittlung umgehen können. Das sei möglich, „wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste – wie einen PC oder einen Internetzugang – oder den Umgang damit nicht gewohnt ist“, heißt es auf der Internetseite des baden-württembergische Finanzministeriums.

Ministeriumssprecherin Jasmin Bühler sagt, man müsse „die Gründe glaubhaft machen, warum nicht digital abgegeben werden kann, wenn jemand den Papiervordruck bei der Zentralen Informations-und Annahmestelle des zuständigen Finanzamts abholt“. Seien die Voraussetzungen erfüllt, „erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer das Formular und können die vollständig ausgefüllte Erklärung per Post schicken“.

Offizielles Formular ist Pflicht

Die letzte Entscheidung träfen die Finanzämter vor Ort. „Sollte es jemandem nicht möglich sein, persönlich vorbeizukommen und den Vordruck abzuholen, kann er telefonisch mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. Wie oft Eigentümer bislang einen Vordruck forderten, wird nicht erfasst. Klar sei aber, so Bühler, „dass die Erklärungen unter Verwendung eines offiziellen, amtlichen Formulars abgegeben werden müssen.“