Das Minarett der DITIB Sehitlik Moschee am Columbiadamm im Bezirk Neukölln nahe Tempelhofer Feld (Symbolbild). Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Union will Antisemitismus, Terror und Hetze stärker bekämpfen. Dazu hat die Oppositionsfraktion in einem Antrag mehrere Forderungen aufgestellt, über die voraussichtlich am Donnerstag beraten werden sollen.

Die Unionsfraktion will Moscheegemeinden und andere religiöse Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichten, ausländische Spenden ab 10 000 Euro offenzulegen. Das steht in einem Antrag, den die Fraktion am Dienstag beschlossen hat. Demnach dürften auch keine Visa mehr für Menschen ausgestellt werden, die einem ausländischen Staat unterstehen und in Deutschland für eine religiöse Vereinigung tätig werden sollen.

 

Über die Forderung der Oppositionsfraktion an die Bundesregierung wird voraussichtlich an diesem Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte schon im vergangenen Jahr gesagt, ihr gehe es darum, die staatliche Entsendung von Imamen nach Deutschland schrittweise zu reduzieren. Ziel sei es, sie eines Tages ganz zu beenden - islamische Prediger sollten in Deutschland ausgebildet werden. Entsprechende Verhandlungen mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet stünden kurz vor dem Abschluss, hieß es am Dienstag aus dem Bundesinnenministerium.

Union will nur noch Institutionen fördern, die sich zur IHRA-Definition bekennen

In dem Antrag der Union heißt es weiter, künftig dürften nur noch Institutionen gefördert werden, die sich „zur erweiterten IHRA-Antisemitismusdefinition bekennen“. Die Verwendung dieser Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in rechtlich verbindlichen Texten ist unter Wissenschaftlern allerdings umstritten.

Die IHRA hält darin unter anderem fest, dass sich Erscheinungsformen von Antisemitismus „auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten“ können. Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Ländern vergleichbar sei, werde derweil nicht als antisemitisch betrachtet. Vor einem Monat hatten mehrere Juristen in einem Brief an Bundestagsabgeordnete davor gewarnt, die Verwendung dieser Definition in einem Entschließungsantrage führe „auf verfassungs- wie völkerrechtlich höchst problematisches Terrain“. Auch sei die Arbeitsdefinition nie dazu gedacht gewesen, rechtliche Bindungswirkung zu erlangen.

Zusammenarbeit mit islamistischen Organisationen müsse beendet werden

Christoph de Vries (CDU) sagte: „Wenn auf Geheiß ausländischer Staaten in deutschen Moscheen antisemitische Propaganda verbreitet, Sympathie für den Hamas-Terror bekundet, Räumlichkeiten islamischer Religionsgemeinschaften für Wahlkampfveranstaltungen missbraucht und Oppositionelle ausspioniert werden, sind rote Linien längst überschritten.“ Jede Zusammenarbeit mit islamistischen Organisationen müsse umgehend beendet werden.