Wegen des Verdachts eines Betrugs zum Nachteil eines Oberndorfer Autohauses musste sich eine Frau aus dem Landkreis Freudenstadt vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten.
Oberndorf - Die 48-Jährige hatte ihren Mercedes wegen eines Mangels am Starter und an der Heizung am 15. April 2019 in das Autohaus eines Oberndorfer Stadtteils gebracht und um Überprüfung gebeten. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von rund 123 Euro, die von der Firma an die Halterin des Autos in Rechnung gestellt wurden. Die allerdings war nicht mit der Fahrerin und Auftraggeberin identisch, wie sich im Lauf der polizeilichen Ermittlungen herausstellte.
"Ich habe es drauf ankommen lassen"
Die Nachbarin, eine alleinerziehende Mutter und Altenpflegerin, hatte das Auto gefälligerweise auf sich zugelassen, da die Zulassungsbehörde dies der Besitzerin wegen verschiedener finanzieller Rückstände an das Amt verwehrt hatte. Dies deshalb, weil man immer ein sehr gutes nachbarschaftliches Miteinander gepflegt hatte, wie beide Frauen übereinstimmend erklärten. Man habe sich immer gegenseitig ausgeholfen, nicht nur bei der Betreuung der Kinder, sondern auch mit Sach- und Finanzleistungen.
Als die auf dem Papier als Fahrzeughalterin eingetragene Frau die Rechnung erhielt, herrschte allerdings bereits keine Eintracht mehr. Man hatte sich zerstritten – und so sah die Empfängerin auch keinen Grund mehr, die Rechnung weiterzugeben. "Ich habe es drauf ankommen lassen", erklärte sie dem Richter, sie habe aber der Angeklagten eine Whatsapp-Nachricht geschrieben. Darauf habe diese allerdings nicht reagiert.
Vorstrafenregister offenbart lange Liste an Betrugsdelikten
Nach drei erfolglosen Mahnungen übergab das Autohaus die Angelegenheit einem Rechtsanwalt, um die ausstehenden Forderungen einzuklagen und eine Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Die Angeklagte wurde von der Polizei angerufen und beglich daraufhin die Reparaturkosten samt den angefallenen Anwaltskosten und Gebühren von insgesamt 450 Euro. Zu spät allerdings. Der Tatbestand des Betrugs war bereits erfüllt, und so musste sich die Besitzerin des Fahrzeugs vor dem Amtsgericht Oberndorf dafür verantworten.
Der Richter stellte nach der Tatbestandsaufnahme fest, dass die Rechnung für die Fahrzeugreparatur vom Autohaus an die offizielle Halterin geschickt worden war, da diese im Fahrzeugschein eingetragen war. Die Angeklagte hatte beim Autohaus nicht explizit darauf hingewiesen, dass sie selbst die Besitzerin des Fahrzeugs war. Zudem habe sie bereits vor der Auftragsvergabe die eidesstattliche Versicherung abgegeben, und ihr sei sehr wohl bewusst gewesen, dass sie die Rechnung des Autohauses nicht begleichen könne, stellte der Vorsitzende fest.
Dem widersprach die Angeklagte. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe habe sie Geld gehabt. Mitte des Monats komme regelmäßig der Lohn ihres Ehegatten aufs Konto. Der Richter ging nun auf die Vorstrafen der Angeklagten ein. Dazu benötigte er Zeit, denn das Vorstrafenregister entpuppte sich als eine lange Liste von Betrugsdelikten. Überwiegend handelte es sich dabei um Tankbetrügereien, aber auch nicht entrichtete Mietkosten für einen Bagger und Beerdigungskosten kommen auf das Konto der Angeklagten. Für diese Taten wurden bereits zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen ausgesprochen.
Keine Bewährung
Die Staatsanwältin forderte nun im aktuellen Fall eine Haftstrafe von drei Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll, außerdem 40 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Richter sprach in seinem Urteil eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung aus. Diese Freiheitsstrafe werde erforderlich, machte er deutlich. Er könne diese aufgrund der Vorstrafen und des Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen nicht zur Bewährung aussetzen.