In nahezu jeder fünften Probe im Kreis sind die stäbchenförmigen Bakterien enthalten. Temperaturen beachten.

Offenburg - Legionellen machen auch vor den Leitungen im Ortenaukreis keinen Halt. Deswegen müssen Vermieter alle drei Jahre überprüfen, ob in ihren Objekten alles in Ordnung ist. Laut dem Landratsamt sind manche von ihnen dabei etwas nachlässig.

Vor zwei Jahren ist die sogenannte Trinkwasserverordnung verändert worden. Dadurch ist auch die gewerbliche Wohnungswirtschaft verpflichtet worden, zentrale Anlagen zur Trinkwassererwärmung in einem Turnus von drei Jahren auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis, spricht von etwa 10 000 gewerblich genutzten Anlagen zur Trinkwassererwärmung im Ortenaukreis. "Bei nahezu jedem fünften der seit 2012 eingegangenen Befunde war der gesetzlich festgelegte technische Maßnahmenwert (TMW) für Legionellen überschritten", so Vetter. Damit liege der Ortenaukreis in etwa im bundesweiten Durchschnitt.

Die Anzahl der insgesamt vorliegenden Untersuchungsergebnisse ließe allerdings darauf schließen, dass viele Betreiber ihrer Untersuchungspflicht noch nicht nachgekommen seien.

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich bei Temperaturen zwischen 30 und 40 Grad Celsius verstärkt vermehren. Durch Anlagen zur Vernebelung von Wasser, beispielsweise beim Duschen, gelangen sie in die menschliche Lunge und können dort eine schwere Lungenentzündung hervorrufen. Das Bundesministerium für Gesundheit geht in seiner Begründung zur Änderung der Trinkwasserverordnung von jährlich 32 000 Erkrankungen in Deutschland aus, die durch Legionellen hervorgerufen werden, wobei etwa 2000 Erkrankungen tödlich verlaufen. Besonders gefährdet sind Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Daher besteht bereits seit 2003 eine Untersuchungspflicht auf Legionellen in öffentlichen Einrichtungen wie etwa Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen.

Seit 2012 betrifft die Untersuchungspflicht auch Gebäude, die Wasser über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung abgeben. Als Großanlage gelten Speicher mit einem größeren Volumen als 400 Liter oder einem Rohrleitungsinhalt von mehr als drei Litern zwischen Speicher und der am weitesten entfernten Entnahmestelle.

Nur ein akkreditiertes Labor darf Wasserproben entnehmen und untersuchen. Dazu werden drei Proben mindestens am Auslauf des Trinkwassererwärmers, am Rücklauf kurz vor Wiedereintritt in den Boiler und pro Steigstrang an der am weitesten entfernten Entnahmestelle entnommen.

Eine Liste von akkreditierten Laboren in Baden-Württemberg finden Betreiber solcher Anlagen auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de. Dort gibt es einen Reiter "Was bringt die neue Trinkwasserverordnung"

Die Untersuchungsergebnisse sind von den Betreibern der gewerblichen Wohnwirtschaft dem Amt für Wasserwirtschaft nur dann vorzulegen, wenn der TMW von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter überschritten wurde. Liegt der Wert unter 100 KBE, ist erst in drei Jahren die nächste Untersuchung fällig. Bei einer Überschreitung des TMW sind je nach Höhe des Befundes abgestufte Maßnahmen zu ergreifen.

Um einem Legionellenwachstum vorzubeugen, verweist Vetter auf die Betreiberpflichten. Dazu gehören der bestimmungsgemäße Betrieb und die Einhaltung der Wassertemperaturen. Das vom Trinkwassererwärmer abgehende Wasser sollte 60 Grad Celsius nicht unterschreiten. Das Kaltwasser sollte dagegen immer unter 25 Grad Celsius liegen. Außerdem sollten nur für die Trinkwasserinstallation zugelassene Materialien verwendet werden und das Wasser nie lange in den Leitungen stehen. Daher wird es besonders problematisch, wenn Wohnungen über Wochen oder gar Monate leer stehen.

Mieter können zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen, indem sie selbst für einen regelmäßigen Wasseraustausch in den Leitungen der angemieteten Räume sorgen.