22-Jähriger muss sich wegen sexuellen Übergriffs auf 14-jähriges Mädchen vor Gericht verantworten.

Offenburg - In zweiter Instanz ist ein 22-Jähriger wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. In erster Instanz hatte das Urteil zweieinhalb Jahre Gefängnis gelautet.

"Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt", hatte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht, Holger Fritsch, im Dezember vergangenen Jahres nach Verhängung der Haftstrafe erklärt. Der 22 Jahre alte Angeklagte hatte damals den Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen als einvernehmlich bezeichnet. Sein Verteidiger Peter Sum aus Haslach hatte deswegen in erster Instanz auf Freispruch plädiert. In der Berufungsverhandlung am Landgericht - Sum hatte nach Verhängung der Haftstrafe im Dezember unserer Zeitung gegenüber umgehend die Berufung angekündigt – plädierte der Verteidiger nun auf die verhängte Bewährungsstrafe.

Obwohl die Berufung nur auf die Rechtsfolgen beschränkt war und daher eine erneute Beweisaufnahme nicht stattfand, räumte der 22-Jährige teilweise den Vergewaltigungsvorwurf ein. Er hätte sich über den Willen des Mädchens hinweggesetzt – aber ohne Gewalt ausgeübt zu haben, so die Einlassung in der Berufung.

In erster Instanz hatte der aus dem Kosovo stammende Angeklagte den Unmut des Jugendschöffengerichts sowie des Staatsanwalts auf sich gezogen. "Ich habe den Eindruck, Sie nehmen die Veranstaltung nicht ernst", erklärte Staatsanwalt Martin Seifert damals. Das würde sich aber noch beweisen, so der Staatsanwalt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung, Tobias Spirgath, plädierte auf Verwerfung der Berufung. Die Staatsanwaltschaft hielt sich offen, Rechtsmittel gegen die Bewährungsstrafe einzulegen.
Opfer und Täter treffen sich in Jugendkeller

Laut Anklage hat der 22-Jährige die 14-Jährige in seinem Auto auf einem Parkplatz im Kinzigtal vergewaltigt. Die beiden, die sich vor dem Abend im Oktober 2011 nicht gekannt hatten, trafen in einem Jugendkeller aufeinander. Die 14-Jährige war mit einer Freundin und Bekannten dort.

Der Angeklagte fuhr im Lauf des Abends mit seinem Auto nach Hause, um eine CD zu holen. In seiner Gesellschaft waren das spätere Opfer und ein Bekannter. Die Freundin der 14-Jährigen wurde unter einem Vorwand nicht mitgenommen. Auf dem Rückweg schickte der Angeklagte den Beifahrer dann aus dem Wagen. Anschließend fuhr er mit der 14-Jährigen auf einen Parkplatz und drang in sie ein, nachdem er sie geschlagen und gewürgt hatte.

Das erstinstanzliche Plädieren auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte die Zeugenaussage des Opfers im ersten Prozess erforderlich gemacht. Nachdem das Mädchen zunächst nicht verhandlungsfähig gewesen war, bestätigte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Anklage.

Für das Jugendschöffengericht war die Aussage des Opfers "tragfähig für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung", so der damalige Richter. Den Hilfsbeweisantrag der Verteidigung, ein Sachverständigengutachten über die Glaubhaftigkeit des Opfers einzuholen, hatte das Gericht wegen eigener Sachkunde abgelehnt.