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Viele Kommunen verhängen Strafen bei Verstößen

Ortenau - Stadttauben zu füttern, schadet sowohl den Tieren als auch Menschen sowie Gebäuden. In den Städten der Ortenau kann das Füttern der Vögel zudem teuer werden: bis zu 5000 Euro Bußgeld ist möglich. Dabei gehen die Kommunen unterschiedlich vor.

 

Wer Tauben füttert, will ihnen eigentlich etwas Gutes tun – vor allem in der kalten Jahreszeit. Was viele jedoch nicht bedenken: "Nicht artgerechtes, einseitiges Futter macht die Tauben anfälliger für Krankheiten und Parasiten", sagt Sarah Koschnicke. Stünde in den Städten viel Nahrung zur Verfügung, so brüteten Tauben bis zu dreimal häufiger als in freier Wildbahn, so die Umweltreferentin der Stadt Kehl.

Die große Taubenpopulation führe dann zu einem weiteren Problem: "Eine Taube produziert zehn bis zwölf Kilogramm Kot im Jahr", erläutert Koschnicke. Die darin enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine und beschädigt dadurch Gebäude. Der Taubenkot enthalte außerdem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien, ergänzt Thomas Wolf vom Gesundheitsamt Ortenaukreis. "Darunter befinden sich Salmonellen und auch der Auslöser der Tuberkulose", erklärt der Experte.

Besonders problematisch sei getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen könne. "Zudem sind Tauben Träger von Parasiten", sagt Wolf und zählt Taubenwanzen, -zecken und die rote Vogelmilbe auf. Diese könnten bei empfindlichen Menschen durch Bisse schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben durch die Polizeiverordnung der Stadt Kehl daher auf öffentlichen Flächen verboten. Wer gegen das Fütterungsverbot verstoße, müsse mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, schreibt die Kehler Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Wie sieht es in anderen Städten aus? Wir haben nachgefragt

> Lahr: Auch in Lahr stellt das Füttern von Tauben eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese werde mit einer Geldbuße geahndet, heißt es aus der Pressestelle der Stadt. Im Rahmen ihrer Streifen würde der Gemeindevollzugsdienst das Verbot überwachen. "In zwei Fällen wurde in den letzten Jahren eine Geldbuße von 150 beziehungsweise 200 Euro festgesetzt", berichtet Sabine Nuvolin von der Stadtverwaltung. Dabei habe es sich in beiden Fällen um die selbe Person gehandelt.

> Offenburg: Auf öffentlichen Flächen untersagt auch die Stadt Offenburg das Füttern von Tauben. "Derzeit haben wir hierzu keine Problemmeldungen", berichtet Boris Klatt, Abteilungsleiter Ordnung Offenburg. Eine spezifische Überwachung fände nicht statt. Bußgelder seien bisher noch keine erhoben worden. "Sofern tatsächlich mal eine Geldbuße festgesetzt werden müsste, würde diese sich sicherlich im unteren Verwarnungsrahmen – zehn bis 20 Euro – bewegen."

> Ettenheim: "Mir ist kein Fall bekannt", sagt Beatrice Bürkle vom Ordnungsamt der Stadt. Verboten sei das Füttern von Tauben im öffentlichen Raum zwar auch in Ettenheim, besonders überwacht werde dieses Verbot jedoch nicht. Die Höhe einer möglichen Geldbuße beginne bei fünf und gehe bis 5000 Euro, berichtet Bürkle weiter.

>  Friesenheim: In Friesenheim gibt es dazu keine Verordnung, so Julia Edel von der Pressestelle der Kommune: "Daher haben wir auch keine Regelung zur Taubenfütterung."

> Haslach: Das Verbot, welches auch in Haslach gelte, werde bisher nicht kontrolliert, sagt Meike Fischer vom Ordnungsamt Haslach. "Es war noch nie der Fall, dass wir ein Bußgeld erteilen mussten." Laut Polizeiverordnung liegt die Spanne für ein Bußgeld zwischen fünf und 1000 Euro.

> Hausach: Auch in Hausach droht für das Füttern von Tauben auf öffentlichen Flächen ein Bußgeld. Jedoch: "Verstöße gegen das Fütterungsverbot sind bisher nicht bekannt geworden", sagt Harald Bollweber vom Ordnungsamt. Eine Überwachung des Verbots fände auch in Hausach nicht statt. Falls jedoch ein Verstoß gemeldet würde, erginge zunächst eine Ermahnung. Unverbesserliche Taubenfütterer müssten in Hausach mit einem Bußgeld von zunächst 50 Euro rechnen, im Falle weiterer Verstöße könne dies allerdings bis zu 500 Euro betragen.

>  Wolfach: In Wolfach sehe man ebenfalls kein Problem in der Taubenpopulation, sagt Michaela Bruss von der Stadtverwaltung. Daher sei das Füttern zwar verboten, werde aber nicht besonders kontrolliert. Die Ordnungswidrigkeit könne jedoch "mit einer Geldbuße von fünf bis höchstens 1000 Euro geahndet werden", heißt es aus dem Rathaus.

Info: Bußgeld

Eine geringfügige Gesetzesübertretung wird in Deutschland Ordnungswidrigkeit genannt. Der Gesetzgeber sieht für solche Vergehen eine Geldbuße vor. Es handelt sich nicht um eine Straftat, hat also außer der Zahlung des Bußgelds keine weiteren Konsequenzen. Ausnahme: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot einhergehen.