Der illegal nach Deutschland eingeführte Tabak war für Shisha-Bars bestimmt. Foto: Archiv

Tonnenweise unverzollte Ware aus dem Nahen Osten eingeführt. Steuerschaden beläuft sich auf 170.000 Euro.

Offenburg/Lahr - Ein 47 Jahre alter Arbeitsloser aus Lahr ist am Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte tonnenweise Tabak für Wasserpfeifen unverzollt aus Dubai und Ägypten nach Deutschland verfrachtet.

Der gebürtige Libanese mit deutschem Pass hat laut Anklage mit gesondert verfolgten Mittätern in zwei Fällen in Deutschland nicht verkehrsfähigen, da zu feuchten Tabak eingeführt. Nach der deutschen Verordnung ist ein Tabak mit einem Feuchtigkeitsanteil von mehr als fünf Prozent nicht verkehrsfähig. Der eingeführte Al Fakher Shishatabak hatte laut Staatsanwaltschaft einen Feuchtigkeitsanteil von rund 40 Prozent.

Trotzdem waren Zoll und Tabaksteuer hierfür zu entrichten, so die Staatsanwaltschaft. Wäre der Tabak ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet worden, hätte er nicht in Umlauf gebracht werden dürfen.

Der Angeklagte hatte im Januar 2010 etwa 250 Kilogramm des Tabaks nach Lahr gebracht. Die Ware stammte aus Dubai. Sie gelangte über den Luftweg nach Slowenien, über die deutsche Grenze nach München und dann nach Lahr. Für 28 Euro pro Kilo eingekauft, verkaufte der Angeklagte den feuchten Wasserpfeifentabak schwarz für 32 Euro.

Aufgrund des fehlenden Steuerzeichens hätte der Angeklagte wissen müssen, dass weder Mehrwertsteuer noch Tabaksteuer entrichtet wurden, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Steuerschuld betrug in diesem Fall rund 7000 Euro.

Im Sommer 2010 landeten dann knapp fünf Tonnen des Tabaks im Hamburger Hafen. Die Containerladung kam aus Kairo und war unter Mixed-Pickles-Konservendosen getarnt. Die 4690 Kilogramm schwere Ladung Al Fakher Tabak waren in 250 Gramm-Päckchen verpackt. Die Ware sollte laut Staatsanwaltschaft per Post nach Lahr befördert werden. Abnehmer hätte der Angeklagte bereits gehabt.

Bei einer Nachschau des Zolls wurde der versteckte Tabak jedoch komplett sichergestellt. Das Zollamt Stuttgart hatte die arabisch-badische Geschäftsbeziehung observiert und Telefonüberwachungen getätigt. Der Steuerschaden betrug rund 170.000 Euro.

Al Fakher Tabak ist seit 2010 auf dem deutschen Markt verfügbar. Der Feuchtigkeitsanteil liegt jedoch bei den erlaubten fünf Prozent.